Die Kollektivgesellschaft zählt zu den Personenunternehmen. Informationen zur Liquidation weiterer Personenunternehmen finden Sie hier:
Ausgangslage
Die Regeln für die Auflösung und Liquidation einer KlG
- basieren auf jenen der Einfachen Gesellschaft
- bringen den verselbständigteren Zusammenschluss von Personen zum Ausdruck
- Beispiele:
- Weiterbestand trotz Ausscheiden von Gesellschaftern
- Möglichkeit des Gesellschafterwechsels.
Gesetzliche Grundlage
Hier finden Sie die folgenden Informationen zur Liquidation einer Kollektivgesellschaft:
- Auflösung
- Liquidation
- Beendigung ohne Liquidation
- Steuern
- Unternehmenssteuerreform II (USTR II)
- Entlastung von Einzelfirmen und Personengesellschaften in Übergangsphasen
- Überführung von Geschäftsliegenschaften ins Privatvermögen
- Verpachtung des Geschäftsbetriebes
- Tod des Unternehmers
- Geschäftsaufgabe – Privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns
- Inkrafttreten / Kantone / Fazit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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