Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der FORDERUNGSERWAHRUNG ergeben sich folgende Bereinigungsmöglichkeiten:
Grundlagen
- SchKG 244 f.
- Praxis, den Gläubiger durch Verhandlungen zu einem Voll- oder Teilrückzug zu bewegen
Bereinigung der Forderungseingaben
- Kollokationsvorschlag der Konkursverwaltung
- nach Bestand, Rang und Höhe
- nach Kapital, Zinsen und Kosten
- Verhandlungen
- Einigung, wonach die Konkursverwaltung das Einigungsergebnis – unter Vorbehalt der Rechte der Gläubiger gemäss SchKG 250 und / oder SchKG 17 – kollozieren werde
- Nichteinigung
- Abweisungsverfügung [Kollokationsplan-Abweisungen]
- Opportunitäts-Zulassung
- Gründe
- Keine oder nur geringfügige Konkursdividende zu erwarten [niedriger Interessenwert bzw. Streitwert]
- Vermeidung eines aufwändigen Kollokationsprozesses
- Möglichkeit der anderen Konkursgläubiger eine sog. Dritt-Kollokationsklage (gegen Zulassung der strittigen Forderung zu erheben
- Gründe
Forderungsrückzüge
- Vollrückzug
- Verzicht auf Geltendmachung der Forderung im konkreten Zwangsvollstreckungsverfahren
- Teilrückzug
- Reduktion des Forderungs-Quantitativs
- Verzicht auf eine pfandversicherte oder privilegierte Kollokation zugunsten einer unversicherten Rangierung (3. Konkursklasse)
Kollokationsverfügung
bei Nichteinigung bzw. Nichtrückzug der Forderungseingabe
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:LastenverzeichnisEinleitung zum LastenverzeichnisAutoren:BetreibungsaufhebungEinleitung zur Betreibungsaufhebung / Betr...Autoren:Konkurseröffnung / Eröffnung Kon...Einleitung zur Konkurseröffnung / Eröffnun...Autoren:VermögensübertragungEinleitung zur VermögensübertragungAutoren:BetreibungsrückzugEinleitung zu Betreibungsrückzug und Lösch...Autoren:RestrukturierungEinleitung zur Restrukturierung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht