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Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

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FORDERUNGSBEREINIGUNG

Rechtsgebiet:
Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis
Stichworte:
Kollokationsplan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der FORDERUNGSERWAHRUNG ergeben sich folgende Bereinigungsmöglichkeiten:

Grundlagen

  • SchKG 244 f.
  • Praxis, den Gläubiger durch Verhandlungen zu einem Voll- oder Teilrückzug zu bewegen

Bereinigung der Forderungseingaben

  • Kollokationsvorschlag der Konkursverwaltung
    • nach Bestand, Rang und Höhe
    • nach Kapital, Zinsen und Kosten
  • Verhandlungen
  • Einigung, wonach die Konkursverwaltung das Einigungsergebnis – unter Vorbehalt der Rechte der Gläubiger gemäss SchKG 250 und / oder SchKG 17 – kollozieren werde
  • Nichteinigung
    • Abweisungsverfügung [Kollokationsplan-Abweisungen]
    • Opportunitäts-Zulassung
      • Gründe
        • Keine oder nur geringfügige Konkursdividende zu erwarten [niedriger Interessenwert bzw. Streitwert]
        • Vermeidung eines aufwändigen Kollokationsprozesses
        • Möglichkeit der anderen Konkursgläubiger eine sog. Dritt-Kollokationsklage (gegen Zulassung der strittigen Forderung zu erheben

Forderungsrückzüge

  • Vollrückzug
    • Verzicht auf Geltendmachung der Forderung im konkreten Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Teilrückzug
    • Reduktion des Forderungs-Quantitativs
    • Verzicht auf eine pfandversicherte oder privilegierte Kollokation zugunsten einer unversicherten Rangierung (3. Konkursklasse)

Kollokationsverfügung

bei Nichteinigung bzw. Nichtrückzug der Forderungseingabe

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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