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Kauf, Leasing + Dienstleistungen durch Konsumenten
Ein Kurzüberblick über Ihre Rechte bei Rechtsgeschäften des Konsumentenrechts:
- Kauf
- Warenkauf
- Kernpunkte
- Einigung über Leistung (Kaufgegenstand) und Gegenleistung (Kaufpreis)
- Zuerst Ware, dann Geld (Barzahlung ist am Sichersten)
- Essentialia Negotii
- Form
- Mündliche Einigung = Regelzulässigkeit
- Rat: Schriftform zu Beweiszecken empfehlenswert
- Schriftform, wo gesetzlich vorgesehen
- Öffentliche Beurkundung (Grundstück-Rechtsgeschäfte)
- Form
- Mündliche Einigung = Regelzulässigkeit
- AGB
- Kenntnisnahme, Prüfung und Einbeziehung in den Kaufvertrag
- AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Haustürgeschäfte (Kauf von Gegenstand zu Privatzwecken)
- Widerrufsrecht bei Kauf über CHF 200 während 14 Tagen
- Widerruf hat schriftlich zu erfolgen
- HAUSTÜRGESCHÄFTE
- Lieferverspätung
- Mahnung erforderlich
- Spätleistung
- Garantie (Gewährleistung)
- Garantiefrist für bewegliche Sachen: 2 Jahre
- Rügeobliegenheit des Käufers
- Mängelrüge sofort, per Einschreiben
- Kaufrechtliche Gewährleistungsregeln
- Produktehaftung
- (nur) Ersatz Mängelfolgeschaden
- Produktehaftung | produkte-haftung.ch
- Detailinformationen allgemein
- Kernpunkte
- Kauf im Ausverkauf
- Kernpunkte
- Allgemeines Kaufsrecht
- „Kein Umtausch“-Vermerk
- Nicht anwendbar auf die mangelhafte Sache
- Mangelhaftigkeit
- Ebenfalls Rückgabemöglichkeit (Wandelung)
- Ohne Ersatzmöglichkeit, Geldrückgabe (keine Pflicht zur Entgegennahme eines Gutscheins)
- Detailinformationen
- www.kauf-vertrag.ch/…-ausverkauf
- Kernpunkte
- E-Commerce-Kauf
- Kernpunkte
- Digitaler Erklärungsaustausch
- Vorauszahlung
- Lieferung nach Hause
- Rücksendungsmöglichkeit (bei Nichtgefallen)
- Rechtsnatur
- Kauf auf Probe (aufschiebend bedingter Kaufvertrag)
- in Schwebezustand, bis Kaufvertragsgenehmigung durch den Käufer (ausdrückliche oder stillschweigende wie Nichtrücksand)
- Vorsichtspunkte (Versandhandel)
- Warenkontrolle (wichtig) / bei Paketbeschädigung mit Materialschaden ggf. auf der Post Schadenprotokoll aufnehmen lassen
- Unbestellte Ware, refüsieren
- Detailinformationen
- www.kauf-vertrag.ch/…-e-commerce
- Kernpunkte
- Kauf von Gebrauchtgegenständen (zB Autos)
- Kernpunkte
- Preisbestimmung
- Autos: EUROTAXGLASS-Werte
- Keine Haftung des Verkäufers für
- gewöhnliche Abnützungs- und Alterserscheinungen
- Haftung des Verkäufers hingegen für
- Nach dem bisherigen Gebrauch der Sache und ihrem Zustand nicht zu erwarten sind
- Preisbestimmung
- Detailinformationen
- Kernpunkte
- Kauf in Kommission
- Kommissionär verpflichtet sich, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (Kommittenten) bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (= Einkaufskommission) zu kaufen
- Detailinformationen
- Warenkauf
- Leasingvertrag
- Definition
- Leasingvertrag = Vertrag, wonach der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand während einer fixen Vertragsdauer gegen Leistung von Leasingraten zur Nutzung zur Verfügung stellt
- Rechtsnatur
- Miete oder Kauf?
- Vertrag sui generis (Innominatkontrakt) im Dreiparteienkontext, welchem beide Varianten enthalten sind
- Detailinformationen
- Definition
- Dienstleistungen
- Kostenvoranschlag
- Definition
- Kostenvoranschlag = Kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot für den potentiellen Kunden, um sich eine Kostenvorstellung zu verschaffen; für den Kunden ist der Kostenvoranschlag unverbindlich
- Kostenvoranschlag-Einholung
- Die Einholung eines Kostenvoranschlag ist in aller Regel zweckmässig
- Kostenvoranschlag-Verbindlichkeit
- Faustregel: Überschreitung höchstens um 10 %
- Oft stellt sich die Frage nach „Absicht oder Unsorgfalt“ oder wurde bewusst billige offeriert, um mit nicht devisierten Punkte über Nachträge auf einen lukrativen Erlös zu gelangen; daher:
- Kostendach vereinbaren oder auch
- Pauschalpreis (aber auch hier kann bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen eine richterliche Preiserhöhung gefordert werden
- Detailinformationen
- Definition
- Verpasste Termine
- Definition
- Verpasster Termin = Versäumnis zu einem vereinbarten Termin beim Dienstleister zu erscheinen
- Honorarpflicht
- Ohne Notfallverhinderung besteht eine Honorarpflicht
- Schadensminderungspflicht des Dienstleisters / Beauftragten
- Der Beauftragte hat zur Schadensreduktion andere Kunden / Patienten aufzubieten bzw. anderen Arbeiten nachzugehen; unterlässt er dies, verwirkt er seinen Anspruch auf Schadenersatz
- Detailinformation
- Definition
- Kostenvoranschlag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.