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Kauf, Leasing + Dienstleistungen durch Konsumenten
Ein Kurzüberblick über Ihre Rechte bei Rechtsgeschäften des Konsumentenrechts:
- Kauf
- Warenkauf
- Kernpunkte
- Einigung über Leistung (Kaufgegenstand) und Gegenleistung (Kaufpreis)
- Zuerst Ware, dann Geld (Barzahlung ist am Sichersten)
- Essentialia Negotii
- Form
- Mündliche Einigung = Regelzulässigkeit
- Rat: Schriftform zu Beweiszecken empfehlenswert
- Schriftform, wo gesetzlich vorgesehen
- Öffentliche Beurkundung (Grundstück-Rechtsgeschäfte)
- Form
- Mündliche Einigung = Regelzulässigkeit
- AGB
- Kenntnisnahme, Prüfung und Einbeziehung in den Kaufvertrag
- AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Haustürgeschäfte (Kauf von Gegenstand zu Privatzwecken)
- Widerrufsrecht bei Kauf über CHF 200 während 14 Tagen
- Widerruf hat schriftlich zu erfolgen
- HAUSTÜRGESCHÄFTE
- Lieferverspätung
- Mahnung erforderlich
- Spätleistung
- Garantie (Gewährleistung)
- Garantiefrist für bewegliche Sachen: 2 Jahre
- Rügeobliegenheit des Käufers
- Mängelrüge sofort, per Einschreiben
- Kaufrechtliche Gewährleistungsregeln
- Produktehaftung
- (nur) Ersatz Mängelfolgeschaden
- Produktehaftung | produkte-haftung.ch
- Detailinformationen allgemein
- Kernpunkte
- Kauf im Ausverkauf
- Kernpunkte
- Allgemeines Kaufsrecht
- „Kein Umtausch“-Vermerk
- Nicht anwendbar auf die mangelhafte Sache
- Mangelhaftigkeit
- Ebenfalls Rückgabemöglichkeit (Wandelung)
- Ohne Ersatzmöglichkeit, Geldrückgabe (keine Pflicht zur Entgegennahme eines Gutscheins)
- Detailinformationen
- www.kauf-vertrag.ch/…-ausverkauf
- Kernpunkte
- E-Commerce-Kauf
- Kernpunkte
- Digitaler Erklärungsaustausch
- Vorauszahlung
- Lieferung nach Hause
- Rücksendungsmöglichkeit (bei Nichtgefallen)
- Rechtsnatur
- Kauf auf Probe (aufschiebend bedingter Kaufvertrag)
- in Schwebezustand, bis Kaufvertragsgenehmigung durch den Käufer (ausdrückliche oder stillschweigende wie Nichtrücksand)
- Vorsichtspunkte (Versandhandel)
- Warenkontrolle (wichtig) / bei Paketbeschädigung mit Materialschaden ggf. auf der Post Schadenprotokoll aufnehmen lassen
- Unbestellte Ware, refüsieren
- Detailinformationen
- www.kauf-vertrag.ch/…-e-commerce
- Kernpunkte
- Kauf von Gebrauchtgegenständen (zB Autos)
- Kernpunkte
- Preisbestimmung
- Autos: EUROTAXGLASS-Werte
- Keine Haftung des Verkäufers für
- gewöhnliche Abnützungs- und Alterserscheinungen
- Haftung des Verkäufers hingegen für
- Nach dem bisherigen Gebrauch der Sache und ihrem Zustand nicht zu erwarten sind
- Preisbestimmung
- Detailinformationen
- Kernpunkte
- Kauf in Kommission
- Kommissionär verpflichtet sich, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (Kommittenten) bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (= Einkaufskommission) zu kaufen
- Detailinformationen
- Warenkauf
- Leasingvertrag
- Definition
- Leasingvertrag = Vertrag, wonach der Leasinggeber dem Leasingnehmer den Vertragsgegenstand während einer fixen Vertragsdauer gegen Leistung von Leasingraten zur Nutzung zur Verfügung stellt
- Rechtsnatur
- Miete oder Kauf?
- Vertrag sui generis (Innominatkontrakt) im Dreiparteienkontext, welchem beide Varianten enthalten sind
- Detailinformationen
- Definition
- Dienstleistungen
- Kostenvoranschlag
- Definition
- Kostenvoranschlag = Kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot für den potentiellen Kunden, um sich eine Kostenvorstellung zu verschaffen; für den Kunden ist der Kostenvoranschlag unverbindlich
- Kostenvoranschlag-Einholung
- Die Einholung eines Kostenvoranschlag ist in aller Regel zweckmässig
- Kostenvoranschlag-Verbindlichkeit
- Faustregel: Überschreitung höchstens um 10 %
- Oft stellt sich die Frage nach „Absicht oder Unsorgfalt“ oder wurde bewusst billige offeriert, um mit nicht devisierten Punkte über Nachträge auf einen lukrativen Erlös zu gelangen; daher:
- Kostendach vereinbaren oder auch
- Pauschalpreis (aber auch hier kann bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen eine richterliche Preiserhöhung gefordert werden
- Detailinformationen
- Definition
- Verpasste Termine
- Definition
- Verpasster Termin = Versäumnis zu einem vereinbarten Termin beim Dienstleister zu erscheinen
- Honorarpflicht
- Ohne Notfallverhinderung besteht eine Honorarpflicht
- Schadensminderungspflicht des Dienstleisters / Beauftragten
- Der Beauftragte hat zur Schadensreduktion andere Kunden / Patienten aufzubieten bzw. anderen Arbeiten nachzugehen; unterlässt er dies, verwirkt er seinen Anspruch auf Schadenersatz
- Detailinformation
- Definition
- Kostenvoranschlag