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Konventionalstrafe

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Herabsetzungs-Begehren

Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Herabsetzung erfolgt prozessual nur

  • auf Antragdes Konventionalstrafen-Schuldners

    • ein sinngemässes Herabsetzungsbegehren durch Beanstandung der Höhe der Konventionalstrafe kann genügen (vgl. BGE 109 II 121 f.; SJZ 2005 S. 460)

    • Der Richter darf nicht ohne Herabsetzungs-Begehren tätig werden und die Parteiautonomie eingreifen (vgl. aber die nachfolgende Ausnahme)

  • von Amtes wegen durch den Richter, wenn eine Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit im Sinne von OR 20 vorliegt (vgl. SJZ 2005 S. 460)

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