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Konventionalstrafe

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Rückforderung

Rechtsgebiet:
Konventionalstrafe
Stichworte:
Konventionalstrafe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Lehre ist es umstritten, ob die Möglichkeit zur nachträglichen Herabsetzung und Teil-Rückforderung bezüglich einer bereits geleisteten Konventionalstrafe besteht.

Ein Teil der Lehre lässt die nachträgliche Herabsetzung und Teil-Rückforderung unter folgenden Bedingungen zu:

  • keine Anerkennung der Angemessenheit
  • kein Verzicht auf die Herabsetzung
  • Bestand des Rückforderungsrechts nach OR 63 ff.

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