Grundsätzlich sind zulässig:
- Sicherung der Lohnzahlungspflicht
- Sicherung der Fürsorgepflicht
Dabei ergibt sich folgendes:
- Alternative Konventionalstrafe
- Arbeitnehmer hat Wahlrecht, zwischen Konventionalstrafe und den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen zu wählen
- Kumulative Konventionalstrafe
- Arbeitnehmer kann Konventionalstrafe + gesetzliche Ansprüche fordern
- = Besserstellung des Arbeitnehmers
- Exklusive Konventionalstrafe
- Arbeitnehmer kann nur Konventionalstrafe verlangen, unter Ausschluss der gesetzlich vorgesehenen Folgen der Vertragsverletzung
- Konventionalstrafe höher als die gesetzlichen Ansprüche
- = Besserstellung des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer kann Strafforderung geltend machen
- Konventionalstrafe niedriger als die gesetzlichen Ansprüche
- unerlaubte Schlechterstellung des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer kann – unter Anrufung der Nichtigkeit der Konventionalstrafe – die gesetzlichen Ansprüche geltend machen
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