Grundsätzlich sind zulässig:
- Sicherung der Lohnzahlungspflicht
- Sicherung der Fürsorgepflicht
Dabei ergibt sich folgendes:
- Alternative Konventionalstrafe
- Arbeitnehmer hat Wahlrecht, zwischen Konventionalstrafe und den gesetzlichen Schadenersatzansprüchen zu wählen
- Kumulative Konventionalstrafe
- Arbeitnehmer kann Konventionalstrafe + gesetzliche Ansprüche fordern
- = Besserstellung des Arbeitnehmers
- Exklusive Konventionalstrafe
- Arbeitnehmer kann nur Konventionalstrafe verlangen, unter Ausschluss der gesetzlich vorgesehenen Folgen der Vertragsverletzung
- Konventionalstrafe höher als die gesetzlichen Ansprüche
- = Besserstellung des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer kann Strafforderung geltend machen
- Konventionalstrafe niedriger als die gesetzlichen Ansprüche
- unerlaubte Schlechterstellung des Arbeitnehmers
- Arbeitnehmer kann – unter Anrufung der Nichtigkeit der Konventionalstrafe – die gesetzlichen Ansprüche geltend machen
Weiterführende Informationen |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.