Rückzahlungsklauseln bezwecken:
- Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb des Arbeitgebers
- Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
Die Rückzahlungsklausel macht eine freiwillige Leistung zu einem Druckmittel.
Dabei ist zu unterscheiden:
- Aus- und Weiterbildung
- Rückzahlungsklausel für die vom Arbeitgeber aufgewendeten Aus- und Weiterbildungskosten
- Unzulässigkeit einer Konventionalstrafe
- Kündigungserschwerung
- Verletzung des Imparitätsverbot von OR 335a Abs. 1
- Alternative: Befristetes Arbeitsverhältnisses zur Betriebsbindung
- Gratifikationsrückzahlungsklauseln
- Freiwillige Gratifikation
- Gratifikationsrückzahlungsklausel hat nicht Strafcharakter
- Rückzahlung kann daher keine Konventionalstrafe bilden
- Vereinbarte Gratifikation
- Vereinbarung oder Betriebsübung
- Auszahlung und Höhe der Gratifikation nicht bestimmt
- Leistungs-Ermessen des Arbeitgebers
- Individualfall-Prüfung
- Höhe der Gratifikation vertraglich bestimmt
- Gratifikationsrückzahlungsklausel unzulässig, da der Arbeitnehmer Zahlungsanspruch hat
- Freiwillige Gratifikation
Weiterführende Informationen
- Gratifikation | gratifikation.ch
- 13. Monatslohn | 13ter-monatslohn.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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