Rückzahlungsklauseln bezwecken:
- Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb des Arbeitgebers
- Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
Die Rückzahlungsklausel macht eine freiwillige Leistung zu einem Druckmittel.
Dabei ist zu unterscheiden:
- Aus- und Weiterbildung
- Rückzahlungsklausel für die vom Arbeitgeber aufgewendeten Aus- und Weiterbildungskosten
- Unzulässigkeit einer Konventionalstrafe
- Kündigungserschwerung
- Verletzung des Imparitätsverbot von OR 335a Abs. 1
- Alternative: Befristetes Arbeitsverhältnisses zur Betriebsbindung
- Gratifikationsrückzahlungsklauseln
- Freiwillige Gratifikation
- Gratifikationsrückzahlungsklausel hat nicht Strafcharakter
- Rückzahlung kann daher keine Konventionalstrafe bilden
- Vereinbarte Gratifikation
- Vereinbarung oder Betriebsübung
- Auszahlung und Höhe der Gratifikation nicht bestimmt
- Leistungs-Ermessen des Arbeitgebers
- Individualfall-Prüfung
- Höhe der Gratifikation vertraglich bestimmt
- Gratifikationsrückzahlungsklausel unzulässig, da der Arbeitnehmer Zahlungsanspruch hat
- Freiwillige Gratifikation
Weiterführende Informationen
- Gratifikation | gratifikation.ch
- 13. Monatslohn | 13ter-monatslohn.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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