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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Aufenthaltsbewilligung

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz, Living and Working in Switzerland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es wird unterschieden zwischen:

Kurzaufenthaltsbewilligung: weniger als 1 Jahr in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis L EG/EFTA
    • Gültigkeitsdauer: Länge des befristeten Arbeitsvertrages, jedoch maximal ein Jahr.
    • Für Stellensuchende: Ab drei Monaten Aufenthalt erhalten sie die Bewilligung L EG/EFTA, welche nach einem Jahr erneuert werden kann.
  • Übrige Staaten: Ausweis L
    • Gültigkeitsdauer: Länge des Arbeitsverhältnisses für maximal ein Jahr.
    • Verlängerung: nur Ausnahmsweise bis zu maximal zwei Jahren, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird.
    • Einschränkung: Es werden nur solange Bewilligungen erteilt, wie deren Höchstzahl, welche vom Bundesrat festgelegt wird, nicht erreicht ist.

Aufenthaltsbewilligung: befristeter Aufenthalt in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis B EG/EFTA
    • Voraussetzung: Ein Arbeitsverhältnis, welches mindestens 12 Monate dauert oder unbefristet ist.
    • Gültigkeitsdauer: fünf Jahre
    • Verlängerung: Ohne Probleme bei stetiger Erfüllung der Bedingungen.
    • Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige: wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind erhalten sie den ebenfalls den Ausweis B EG/EFTA
  • Übrige Staaten: Ausweis B
    • Gültigkeitsdauer: Befristet auf ein Jahr mit normalerweise jährlicher Erneuerung

Niederlassungsbewilligung: unbefristeter Aufenthalt in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis C EG/EFTA
    • Voraussetzung für Staatsangehörige der 15 alten EU-Staaten und EFTA: ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren.
    • Voraussetzung für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten: ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von zehn Jahren.
  • Übrige Staaten: Ausweis C
    • Voraussetzung: zehnjähriger Wohnsitz ohne Unterbrechung in der Schweiz.
    • Wirkung: Freie Wahl des Arbeitgebers und Wegfall der Quellensteuerpflicht.

Mehr Informationen zur Aufenthaltsbewilligung:

Bundesamt für Migration

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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