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Leben und Arbeiten in der Schweiz

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Aufenthaltsbewilligung

Rechtsgebiet:
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Stichworte:
Leben und Arbeiten in der Schweiz, Living and Working in Switzerland
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es wird unterschieden zwischen:

Kurzaufenthaltsbewilligung: weniger als 1 Jahr in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis L EG/EFTA
    • Gültigkeitsdauer: Länge des befristeten Arbeitsvertrages, jedoch maximal ein Jahr.
    • Für Stellensuchende: Ab drei Monaten Aufenthalt erhalten sie die Bewilligung L EG/EFTA, welche nach einem Jahr erneuert werden kann.
  • Übrige Staaten: Ausweis L
    • Gültigkeitsdauer: Länge des Arbeitsverhältnisses für maximal ein Jahr.
    • Verlängerung: nur Ausnahmsweise bis zu maximal zwei Jahren, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird.
    • Einschränkung: Es werden nur solange Bewilligungen erteilt, wie deren Höchstzahl, welche vom Bundesrat festgelegt wird, nicht erreicht ist.

Aufenthaltsbewilligung: befristeter Aufenthalt in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis B EG/EFTA
    • Voraussetzung: Ein Arbeitsverhältnis, welches mindestens 12 Monate dauert oder unbefristet ist.
    • Gültigkeitsdauer: fünf Jahre
    • Verlängerung: Ohne Probleme bei stetiger Erfüllung der Bedingungen.
    • Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige: wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind erhalten sie den ebenfalls den Ausweis B EG/EFTA
  • Übrige Staaten: Ausweis B
    • Gültigkeitsdauer: Befristet auf ein Jahr mit normalerweise jährlicher Erneuerung

Niederlassungsbewilligung: unbefristeter Aufenthalt in der Schweiz

  • EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis C EG/EFTA
    • Voraussetzung für Staatsangehörige der 15 alten EU-Staaten und EFTA: ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren.
    • Voraussetzung für Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten: ordentlicher und ununterbrochener Aufenthalt von zehn Jahren.
  • Übrige Staaten: Ausweis C
    • Voraussetzung: zehnjähriger Wohnsitz ohne Unterbrechung in der Schweiz.
    • Wirkung: Freie Wahl des Arbeitgebers und Wegfall der Quellensteuerpflicht.

Mehr Informationen zur Aufenthaltsbewilligung:

Bundesamt für Migration

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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