Beendigung
Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit).
Weitere Beendigungsgründe können sein:
- Kündigung während der Probezeit
- fristlose Kündigung
- Aufhebung
- Aufhebung bei Ungültigkeit
- Aufhebungsvertrag
- Aufhebung durch den Kanton (BBG 24 Abs. 5 lit. b)
- Tod der lernenden Person
- Tod des Arbeitgebers, bei entsprechenden Voraussetzungen.
Fristlose Kündigung
Aus wichtigen Gründen im Sinne von OR 337 kann das Lehrverhältnis fristlos aufgelöst werden, wenn:
- dem Arbeitgeber die erforderliche beruflichen Fähigkeiten fehlen
- der lernenden Person fehlen:
- die persönlichen Eigenschaften zur Bildung
- die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen
- die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.
(OR 346 Abs. 2)