Beendigung
Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit).
Weitere Beendigungsgründe können sein:
- Kündigung während der Probezeit
- fristlose Kündigung
- Aufhebung
- Aufhebung bei Ungültigkeit
- Aufhebungsvertrag
- Aufhebung durch den Kanton (BBG 24 Abs. 5 lit. b)
- Tod der lernenden Person
- Tod des Arbeitgebers, bei entsprechenden Voraussetzungen.
Fristlose Kündigung
Aus wichtigen Gründen im Sinne von OR 337 kann das Lehrverhältnis fristlos aufgelöst werden, wenn:
- dem Arbeitgeber die erforderliche beruflichen Fähigkeiten fehlen
- der lernenden Person fehlen:
- die persönlichen Eigenschaften zur Bildung
- die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen
- die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.
(OR 346 Abs. 2)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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