Fazit
Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden Person.
Der Lehrvertrag bildet hiezu die Leitplanke, indem festgelegt werden:
- Pflichten des Arbeitgebers
- Pflichten der lernenden Person.
Checklisten
Lehrvertragsinhalt
Disposition
- Art der beruflichen Bildung
- Dauer der beruflichen Bildung
- Genehmigung
- Lohn
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Ferien
- Lernziel-Erreichung
- Ausbildungspflicht
- andere Arbeiten und Akkordarbeiten
- Arbeitsbefreiungen
- Beendigung
Weitere Arbeitsverträge mit Ausbildungszweck
Praktikumsvertrag
= Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und
- für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist
- den Berufswahl-Entscheid ermöglichen soll
- Zuweisung geeigneter praktischer Arbeiten und Gewährleistung gewisser Betreuung.
Anlehre
= Vertrag, der auf die Ausbildung fokussiert und sich rechtlich an den Lehrvertrag anlehnt.
Umschulung
= Vertrag, der in praktischer Hinsicht auf einen bevorstehenden Berufswechsel fokussiert und weder systematisch noch umfassend zu einer Lehrausbildung verpflichtet.
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