Der Lizenzvertrag wird beendigt durch:
- Zeitablauf
- Eintritt einer auflösenden Bedingung (auch: Resolutivbedingung)
- Erreichen des vereinbarten Zweckes/Zieles
- Kündigung
- Ordentliche Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Kündigung gestützt auf ZGB 27 (übermässige Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit)
- Kündigung unter Anrufung der clausula rebus sic stantibus (grundlegend veränderte Verhältnisse bei sehr lange dauernden Lizenzverträgen)
- Aufhebungsvertrag
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Tod einer natürlichen Person (Vertragspartner)
- Verlust der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person
- Urteilsunfähigkeit einer Vertragspartei
- Konkurs bzw. Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei
- Willensmängelanfechtung
- Nichtigkeit
- Rücktritt bei Nicht- oder Schlechterfüllung
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