Der Lizenzvertrag wird beendigt durch:
- Zeitablauf
- Eintritt einer auflösenden Bedingung (auch: Resolutivbedingung)
- Erreichen des vereinbarten Zweckes/Zieles
- Kündigung
- Ordentliche Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund
- Kündigung gestützt auf ZGB 27 (übermässige Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit)
- Kündigung unter Anrufung der clausula rebus sic stantibus (grundlegend veränderte Verhältnisse bei sehr lange dauernden Lizenzverträgen)
- Aufhebungsvertrag
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Tod einer natürlichen Person (Vertragspartner)
- Verlust der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person
- Urteilsunfähigkeit einer Vertragspartei
- Konkurs bzw. Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei
- Willensmängelanfechtung
- Nichtigkeit
- Rücktritt bei Nicht- oder Schlechterfüllung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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