Mit dem Abschluss des Lizenzvertrages alleine ist es noch nicht getan.
Kontrolle Vertragseinhaltung
Es ist Sache des Lizenzgebers regelmässig den Vollzug des Lizenzvertrages zu kontrollieren:
Controlling Leistungen Lizenznehmer
Einhaltung
- Gebrauchspflicht
- territoriale Beschränkungen
- Parallelimportregeln
- Preisvorgaben
- Kundenvorgaben
Controlling Rechnungslegung
- Abrechnung
- Berechnungen und die Rechnungsgrundlagen
- Kontrolle
Controlling Zahlungsflüsse
- Vergleich von Abrechnungsergebnis und Zahlungseingängen
Tipp für Lizenzgeber
Controlling
- Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
- Kontrollieren Sie die Abrechnungen des Lizenzgeber
- Vergleichen Sie die vertraglichen oder durch Lückenfüllung zu ergänzenden Begriffsdefinitionen mit jenen der Rechnungslegung
- Beispiel 1: „gross sales“ ist nicht gleich „net sales“
- Beispiel 2: Sind die richtigen Wechselkurse (Einkauf oder Verkauf) zugrundegelegt?
- Beispiel 3: Welche Kosten wurden abgezogen?
- Mehr als lieb sind Minderleistungen durch Abrechnungstricks festzustellen
- Ziehen Sie für die Abrechnungskontrolle doch einen Fachspezialisten bzw. Wirtschaftsprüfer zu.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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