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Lohn und Lohnforderungen

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Überzeit

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überzeit ist der Begriff für die Überschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit.

Gesetzliche Grundlage

  • ArG 9 Abs. 1

Max. Arbeitsstunden

Das Arbeitsgesetz (ArG) bestimmt für die Arbeitsvertragsparteien zwingend

  • wie viele Arbeitsstunden höchstens geleistet werden dürfen
  • wann die Grenze von 45 bzw. 50 Wochenstunden ausnahmsweise überschritten werden dürfen
  • den Rahmen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer mehr als die vereinbarte Zeit arbeiten darf.

Höhere leitende Arbeitnehmer

  • sind den ArG-Höchstarbeitszeiten von 45 bzw. 50 Wochenstunden nicht unterstellt.
  • Die Gerichte nehmen eine höhere leitende Tätigkeit nicht ohne weiteres an.

Kompensation und Überzeitentschädigung

Siehe » Überstunden

Weiterführende Informationen zum Thema Überzeit

» Weitere arbeitsrechtliche Informationen zu Überzeit

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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