LAWINFO

Lohn und Lohnforderungen

QR Code

Überzeit

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohn, Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überzeit ist der Begriff für die Überschreitung der arbeitsgesetzlichen Höchstarbeitszeit.

Gesetzliche Grundlage

  • ArG 9 Abs. 1

Max. Arbeitsstunden

Das Arbeitsgesetz (ArG) bestimmt für die Arbeitsvertragsparteien zwingend

  • wie viele Arbeitsstunden höchstens geleistet werden dürfen
  • wann die Grenze von 45 bzw. 50 Wochenstunden ausnahmsweise überschritten werden dürfen
  • den Rahmen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer mehr als die vereinbarte Zeit arbeiten darf.

Höhere leitende Arbeitnehmer

  • sind den ArG-Höchstarbeitszeiten von 45 bzw. 50 Wochenstunden nicht unterstellt.
  • Die Gerichte nehmen eine höhere leitende Tätigkeit nicht ohne weiteres an.

Kompensation und Überzeitentschädigung

Siehe » Überstunden

Weiterführende Informationen zum Thema Überzeit

» Weitere arbeitsrechtliche Informationen zu Überzeit

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.