Rechtsbegehren
Der Kreditnehmer wird in aller Regel die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen müssen; dies fällt der Bank in der Regel auch einfacher, als eine Barabfindung. Die Geltendmachung von Schadenersatz in Geld kommt nur in Frage, wenn die Titel voraussichtlich nicht wieder beschafft werden können.
Anträge ans Gericht:
- Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Wertpapierdepots
- Eventualiter: Schadenersatz für die zu Unrecht freihändig verwerteten Wertpapiere.
Literatur
- STAEHELIN ADRIAN / STAEHELIN DANIEL / GROLIMUND PASCAL: Zivilprozessrecht – Unter Einbezug des Anwaltsrechts und des internationalen Zivilprozessrechts, 3. Auflage, Zürich 2019
Weiterführende Informationen
- Zivilprozess
- Örtliche Zuständigkeit
- Sachliche Zuständigkeit
- Schiedsgerichtsbarkeit | schiedsgerichtsbarkeit
- Schiedsgutachten
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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