LAWINFO

Lombardkredit / Margin Call

QR Code

Gericht

Rechtsgebiet:
Lombardkredit / Margin Call
Stichworte:
Lombardkredit, Lombardkredit / Margin Call, Margin Call
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsbegehren

Der Kreditnehmer wird in aller Regel die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen müssen; dies fällt der Bank in der Regel auch einfacher, als eine Barabfindung. Die Geltendmachung von Schadenersatz in Geld kommt nur in Frage, wenn die Titel voraussichtlich nicht wieder beschafft werden können.

Anträge ans Gericht:

  1. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Wertpapierdepots
  2. Eventualiter: Schadenersatz für die zu Unrecht freihändig verwerteten Wertpapiere.

Literatur

  • STAEHELIN ADRIAN / STAEHELIN DANIEL / GROLIMUND PASCAL: Zivilprozessrecht – Unter Einbezug des Anwaltsrechts und des internationalen Zivilprozessrechts, 3. Auflage, Zürich 2019

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.