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Mediationsverfahren

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Schiedsgerichtsverfahren / Schiedsgerichtsbarkeit

=   Lösung (Entscheid) wird durch ein nicht staatliches, d.h. privates Schiedsgericht oder durch einen Einzelschiedsrichter den Parteien „aufgezwungen“

Literatur

  • SCHÜTZ JÜRG GIAN, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung – Eine Untersuchung zur Streitbehandlungslehre: Verfahrensvergleich und –auswahl anhand gesetzlich geregelter Alternativen zum staatlichen Zivilprozess – Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit und deren Hybridisierung, Bern 2009, 383 S.

Schiedsgutachten

=   Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachter (keine Rechtsbeurteilung)

Literatur

  • Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas, Die Planerverträge, Zürich 2013, Rz 13.128 + 13.131
  • Gauch Peter / Tercier Pierre, Das Architektenrecht, 3. Überarbeitete und ergänzte Auflage, Fribourg 1995, Rz 1455 + 1495 ff.

Schlichtungsverfahren nach ZPO 202 ff.

=   Parteien werden von der staatlichen Schlichtungsbehörde zu einigen versucht (vgl. ZPO 202 ff.)

Ausserprozessuale Schlichtung

=   Parteien werden von Schlichter zu einer Lösung bewegt

Mediation

=   Parteien werden von Mediator zu Lösung geführt

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