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Mediationsverfahren

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Checkliste „Mediation im Verwaltungsverfahren“

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Mediation im Verwaltungsverfahren

Die Mediation nach VwVG 33b folgt nachgenannten Kautelen:

  • Rechtsnatur
    • Mitlaufendes und behördennahes Verfahren (VwVG 33b), mit besonders engem Verhältnis zum Verwaltungsverfahren
  • Voraussetzungen
    • Hängiges Verwaltungsverfahren
    • Eignungskriterien
      • Mediationsfähigkeit
      • Besonderes verwaltungsrechtliches Eignungskriterium (VwVG 33b)
        • Verhandlungsspielraum im Verwaltungsverfahren
          • bei Sachverhaltsfeststellung
          • im Rahmen der Rechtsanwendung
            • Voraussetzung: Rechtsnorm, die der Behörde Einzelfallermessen einräumt
    • Einsetzung eines Mediators seitens der Behörden vorgesehen (VwVG 33b Abs. 2)
  • Mediator
    • Funktion
      • Mediator als Verfahrensgehilfe
    • Auftraggeber
      • Behörde (vgl. VwVG 33b Abs. 2)
    • Rechtsnatur des Mandates
      • Öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen Behörde und Mediator (bewirkt Beamtennähe des Mediators)
    • Mediatoreinsatz
      • Grundsätzliches
        • Wie ein gewöhnlicher Mediator
          • Konsensgehilfe
          • Katalysator der Einigungsverhandlungen
      • Verwaltungsspezifisches
        • Mediator hilft der Behörde bei der Entscheidungsvorbereitung im hängigen Verfahren
        • Mediator nimmt der Behörde gewisse Verfahrensaufgaben ab
        • Als Verfahrensgehilfe hat sich der Mediator an das Gesetz zu halten
          • Recht als Grundlage und Schranke)
            • bei Verhandlungen
            • bei Verhandlungsergebnis
  • Verwaltungsbehörde im Mediationsverfahren
    • Funktion
      • Verwaltungsbehörde ist und bleibt Verwaltungsbehörde
    • Stellung
      • Behörde ist und bleibt Verfahrensleiterin
      • Behörde bleibt verfügungsberechtigt
      • Behörde darf sich trotzdem an den Verhandlungstisch mit dem Verfügungsbetroffenen setzen
    • Doppelstellung
      • Die Stellung der Behörde einerseits als verfügungsberechtigte Partei mit dem Recht auf Verfahrensleitung und andererseits als verhandelnde Partei führt zu einer oft kritisierten Doppelstellung
    • Behördenverhalten
      • Behörde hat die Regeln als Verwaltungsbehörde zu beachten, insbesondere auch BV 5
        • Recht ist für staatliches Handeln Grundlage und Schranke (vgl. BV 5 Abs. 1)
        • Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein (BV Abs. 2)
        • Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben (BV 5 Abs. 3)
        • Bund und Kantone beachten das Völkerrecht (BV 5 Abs. 4)
  • Behördlich motiviertes Mediationsverfahren
    • Rahmen
      • Ausserbehördliches, aber in formelles Verwaltungsverfahren eingebettetes Verfahren
    • Ziel
      • Entscheidvorbereitung im formellen Verfahren
    • Wirkungen
      • Beachtung des Rechts
        • Verhandlungen haben immer unter Rechtsbeachtung zu erfolgen
      • Anwendung der Verfahrensgarantien
        • Gleichbehandlungsgebot
        • Anspruch auf rechtliches Gehör
      • Beweisabnahme
        • Beachtung der VwVG-Normen
  • Parteien-motiviertes Mediationsverfahren
    • Vereinbarungen unter den Parteien
      • Mediationsvereinbarung unter den Parteien Abschluss zu Beginn der Mediationsphase
      • Schlussvereinbarung bei Einigung
    • Ziel
      • Bindung der Parteien
    • Rechtsnatur
      • Privat-rechtliche Abrede (zivilrechtlicher Vertrag)
    • Wirkung
      • Informelle, ausserbehördliche Einigung zwischen den Parteien

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