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Mediationsverfahren

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Checkliste „Mediation in SchKG-Streitigkeiten“

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Mediation in SchKG-Streitigkeiten

Die zunehmende Bedeutung der aussergerichtlichen Streiterledigungsmethoden in der Rechtspraxis hat auch die SchKG-Themen erreicht.

Die vermehrte Inanspruchnahme der Mediation könnte auch im SchKG von Nutzen sein. Eine kleine Auslegeordnung:

  • Gerichtliche SchKG-Klagen
    • Das SchKG enthält unzählige Klagemöglichkeiten
    • Ein Auszug ohne Anspruch auf Vollständigkeit
      • Verantwortlichkeitsklage (Art. 5 SchKG)
      • Gesuch um Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (Art. 77 Abs. 2 SchKG)
      • Gesuch um Bewilligung des Rechtsvorschlages in der Betreibung aufgrund eines Konkursverlustscheines (Art. 265a Abs. 1-3 SchKG) und Klage auf Bestreitung oder Feststellung neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 4 SchKG)
      • Anerkennungsklage (Art. 77 Abs. 4 SchKG, Art. 79 SchKG, Art. 153a SchKG)
      • Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG)
      • Rückforderungsklage (Art. 86 SchKG, Art. 187 SchKG)
      • Widerspruchsklage (Art. 106 ff. SchKG)
      • Klage auf privilegierten Anschluss (Art. 111 Abs. 5 SchKG)
      • Schadenersatzklage gegen den Ersteigerer (Art. 129 Abs. 4 SchKG)
      • Lastenbereinigungsklage (Art. 140 SchKG)
      • Kollokationsklage (Art. 148 SchKG, Art. 157 Abs. 4 SchKG)
      • Klage um Konkurseröffnung (Art. 166 SchKG, Art. 188 SchKG, Art. 190 ff. SchKG)
      • Aussonderungsklage (Art. 242 Abs. 2 SchKG)
      • Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3 SchKG)
      • Kollokationsklage (Art. 250 SchKG)
      • Arrestbewilligungbegehren (Art. 272 SchKG)
      • Arrestschadenersatzklage (Art. 273 SchKG)
      • Arrestprosequierungsklage (Art. 279 SchKG)
      • Klage auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen (Art. 284 SchKG)
      • Anfechtungsklagen (Art. 285-292 SchKG, Art. 331 SchKG)
      • Nachlassgesuch (Art. 293 ff. SchKG)
      • Anerkennungsklage im ordentlichen Nachlassverfahren (Art. 315 SchKG)
      • Kollokationsklage (Art. 321 SchKG)
      • Notstundung (Art. 337 ff. SchKG)
  • SchKG-Beschwerde
    • Die SchKG-(Aufsichts-)Beschwerde kann überall da erhoben werden, wo das Gesetz keine Klage vorsieht (vgl. SchKG 17 ff.)
  • Gerichtliche Streiterledigung
    • Vorteile
      • Beurteilung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht (vgl. BV 30 Abs. 1)
      • Neutrale Optik
      • Autoritativ verbindlicher Entscheid
      • Einfache Vollstreckbarkeit bei Vorliegen eines verbindlichen bzw. rechtskräftigen Gerichtsentscheid
      • Bei Geldansprüchen kann ein allfälliger Rechtsvorschlag einer eingeleiteten Betreibung durch definitive Rechtsöffnung relativ einfach beseitigt werden (vgl. SchKG 67 i.V.m. SchKG 80 Abs. 1)
    • Nachteile
      • Zivilprozessuale Regeln sind formalistisch
      • Lange Verfahrensdauer
      • Rechtsweg über drei Instanzen
      • Relativ hohe Verfahrenskosten (vgl. ZPO 96) + Kosten des Beweisverfahrens und von Gerichtsgutachtern (vgl. ZPO 183 ff.)
      • Eigene Rechtsvertretungskosten (im Unterliegensfalle) an die Gegenpartei geschuldete Parteientschädigung (ZPO 95 Abs. 2 i.V.m. ZPO 106 Abs. 1 Satz 1)
      • Gerichtliche Verfahren werden als sehr formalistisch und zu aufwendig empfunden
      • Berücksichtigung von eigenen Opportunitätskosten und Vertretungs-Management
      • Ungewisser und unvorhersehbarer Verfahrensausgang
  • Möglichkeiten aussergerichtlicher Streitbeilegung
    • Einigung über aussergerichtliche Streitbeilegung
    • Erkenntnis, dass eine raschere, kostengünstigere und definitive Streitbeilegung
    • Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde (vgl. ZPO 197)
    • Instruktionsverhandlung vor Gericht (vgl. ZPO 226 Abs. 1)
    • Schiedsgericht (autoritative Streiterledigung eines nicht-staatlichen Gerichts)
  • Mediation
    • Funktion
      • Offene und konstruktive Bearbeitung der Streitsache durch die Verhandlungsleitung eines Mediators
    • Mediation im Gerichtsverfahren (ZPO 214)
      • Mediationsverfahren in einer bereits bei Gericht hängigen Streitsache, während dessen Verfahren das Gerichtsverfahren sistiert bleibt (vgl. SchKG 214 Abs. 3)
    • Vorteile der Mediation
      • Gerichtsverfahrensnachteile sind die Mediationsvorteile
      • Mediator mit Fachwissen und Erfahrung
      • Zeitersparnis
      • Günstigere Kostenersparnis
      • Oft Parteizufriedenheit
      • Behördenentlastung
    • Anwendung ev. bei Aufsichtsbeschwerden nach SchKG 17 ff.
      • Gewagt, aber möglich ist die Mediation auch bei einer Beschwerde nach SchKG 17
    • Fazit
      • Chance für Vorteile von
        • Parteien
        • Gerichte
        • Betreibungs- und Konkursämter
        • Aufsichtsbehörden

Weiterführende Informationen

  • LORANDI FRANCO, Fachmediation als sinnvolle Alternative zum Prozess über SchKG-Streitigkeiten, in: BlSchK 84 (2020) S. 1 ff.
  • GIRSBERGER DANIEL / PETER JAMES T., Aussergerichtliche Konfliktlösung, Zürich 2019

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