Checkliste: Mediation in SchKG-Streitigkeiten
Die zunehmende Bedeutung der aussergerichtlichen Streiterledigungsmethoden in der Rechtspraxis hat auch die SchKG-Themen erreicht.
Die vermehrte Inanspruchnahme der Mediation könnte auch im SchKG von Nutzen sein. Eine kleine Auslegeordnung:
- Gerichtliche SchKG-Klagen
- Das SchKG enthält unzählige Klagemöglichkeiten
- Ein Auszug ohne Anspruch auf Vollständigkeit
- Verantwortlichkeitsklage (Art. 5 SchKG)
- Gesuch um Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (Art. 77 Abs. 2 SchKG)
- Gesuch um Bewilligung des Rechtsvorschlages in der Betreibung aufgrund eines Konkursverlustscheines (Art. 265a Abs. 1-3 SchKG) und Klage auf Bestreitung oder Feststellung neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 4 SchKG)
- Anerkennungsklage (Art. 77 Abs. 4 SchKG, Art. 79 SchKG, Art. 153a SchKG)
- Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG)
- Rückforderungsklage (Art. 86 SchKG, Art. 187 SchKG)
- Widerspruchsklage (Art. 106 ff. SchKG)
- Klage auf privilegierten Anschluss (Art. 111 Abs. 5 SchKG)
- Schadenersatzklage gegen den Ersteigerer (Art. 129 Abs. 4 SchKG)
- Lastenbereinigungsklage (Art. 140 SchKG)
- Kollokationsklage (Art. 148 SchKG, Art. 157 Abs. 4 SchKG)
- Klage um Konkurseröffnung (Art. 166 SchKG, Art. 188 SchKG, Art. 190 ff. SchKG)
- Aussonderungsklage (Art. 242 Abs. 2 SchKG)
- Admassierungsklage (Art. 242 Abs. 3 SchKG)
- Kollokationsklage (Art. 250 SchKG)
- Arrestbewilligungbegehren (Art. 272 SchKG)
- Arrestschadenersatzklage (Art. 273 SchKG)
- Arrestprosequierungsklage (Art. 279 SchKG)
- Klage auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen (Art. 284 SchKG)
- Anfechtungsklagen (Art. 285-292 SchKG, Art. 331 SchKG)
- Nachlassgesuch (Art. 293 ff. SchKG)
- Anerkennungsklage im ordentlichen Nachlassverfahren (Art. 315 SchKG)
- Kollokationsklage (Art. 321 SchKG)
- Notstundung (Art. 337 ff. SchKG)
- SchKG-Beschwerde
- Die SchKG-(Aufsichts-)Beschwerde kann überall da erhoben werden, wo das Gesetz keine Klage vorsieht (vgl. SchKG 17 ff.)
- Gerichtliche Streiterledigung
- Vorteile
- Beurteilung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht (vgl. BV 30 Abs. 1)
- Neutrale Optik
- Autoritativ verbindlicher Entscheid
- Einfache Vollstreckbarkeit bei Vorliegen eines verbindlichen bzw. rechtskräftigen Gerichtsentscheid
- Bei Geldansprüchen kann ein allfälliger Rechtsvorschlag einer eingeleiteten Betreibung durch definitive Rechtsöffnung relativ einfach beseitigt werden (vgl. SchKG 67 i.V.m. SchKG 80 Abs. 1)
- Nachteile
- Zivilprozessuale Regeln sind formalistisch
- Lange Verfahrensdauer
- Rechtsweg über drei Instanzen
- Relativ hohe Verfahrenskosten (vgl. ZPO 96) + Kosten des Beweisverfahrens und von Gerichtsgutachtern (vgl. ZPO 183 ff.)
- Eigene Rechtsvertretungskosten (im Unterliegensfalle) an die Gegenpartei geschuldete Parteientschädigung (ZPO 95 Abs. 2 i.V.m. ZPO 106 Abs. 1 Satz 1)
- Gerichtliche Verfahren werden als sehr formalistisch und zu aufwendig empfunden
- Berücksichtigung von eigenen Opportunitätskosten und Vertretungs-Management
- Ungewisser und unvorhersehbarer Verfahrensausgang
- Vorteile
- Möglichkeiten aussergerichtlicher Streitbeilegung
- Einigung über aussergerichtliche Streitbeilegung
- Erkenntnis, dass eine raschere, kostengünstigere und definitive Streitbeilegung
- Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde (vgl. ZPO 197)
- Instruktionsverhandlung vor Gericht (vgl. ZPO 226 Abs. 1)
- Schiedsgericht (autoritative Streiterledigung eines nicht-staatlichen Gerichts)
- Mediation
- Funktion
- Offene und konstruktive Bearbeitung der Streitsache durch die Verhandlungsleitung eines Mediators
- Mediation im Gerichtsverfahren (ZPO 214)
- Mediationsverfahren in einer bereits bei Gericht hängigen Streitsache, während dessen Verfahren das Gerichtsverfahren sistiert bleibt (vgl. SchKG 214 Abs. 3)
- Vorteile der Mediation
- Gerichtsverfahrensnachteile sind die Mediationsvorteile
- Mediator mit Fachwissen und Erfahrung
- Zeitersparnis
- Günstigere Kostenersparnis
- Oft Parteizufriedenheit
- Behördenentlastung
- Anwendung ev. bei Aufsichtsbeschwerden nach SchKG 17 ff.
- Gewagt, aber möglich ist die Mediation auch bei einer Beschwerde nach SchKG 17
- Fazit
- Chance für Vorteile von
- Parteien
- Gerichte
- Betreibungs- und Konkursämter
- Aufsichtsbehörden
- Chance für Vorteile von
- Funktion
Weiterführende Informationen
- LORANDI FRANCO, Fachmediation als sinnvolle Alternative zum Prozess über SchKG-Streitigkeiten, in: BlSchK 84 (2020) S. 1 ff.
- GIRSBERGER DANIEL / PETER JAMES T., Aussergerichtliche Konfliktlösung, Zürich 2019
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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