Sofern und soweit der Mediator überhaupt Notizen erstellt (Achtung: nur beschränktes Verwertungsverbot), sollte er nicht mehr als folgende Punkte notieren:
- Streitpunkt(e)
- Nur als Stichwort „Lösungssuche“, gefolgt von Ziffer 1 und 2 unten
- Nur als Stichwort „Fortsetzung der Lösungssuche“
- Mediationsergebnis.
Nicht protokolliert werden:
- Frage- und Tatsachenfeststellungen
- (Einigungs-)Verhandlungen der Parteien
- Befund des Mediators und seine Herleitung
Weiterführende Informationen
Für die Mediation im Entscheidverfahren gemäss ZPO 214 Abs. 1 und 2 gilt sodann:
Art. 216 ZPO Verhältnis zum gerichtlichen Verfahren
1 Die Mediation ist von der Schlichtungsbehörde und vom Gericht unabhängig und
vertraulich.
2 Die Aussagen der Parteien dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwendet
werden.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:SchulrechtEinleitung zum SchulrechtAutoren:SchuldbriefEinleitung zum SchuldbriefAutoren:Plagiate / PlagiatsvorwürfeEinleitung zu Plagiate / Plagiarismus / Pl...Autoren:ZuwanderungEinleitung zur Zuwanderung in die SchweizAutoren:AnlegerschutzEinleitung zum Anlegerschutz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht