Die Mediationsklausel im Grundgeschäft charakterisiert sich durch folgende Begebenheiten:
- Klausel in einem Vertrag oder Statut
- Formlose Einigung der Parteien möglich (Schriftform empfehlenswert)
- Vorstufe zur
- staatlichen Gerichtsbarkeit oder
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Keine Unterwerfung unter eine Dritt-Entscheidung
- künftiger Streit.
Hinweise
- Verfahrensregelung in der Mediationsklausel möglich
- Verbindung von Mediationsklausel mit Konventionalstrafe zulässig.
Literatur
- SCHÜTZ JÜRG GIAN, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweizerischen Zivilprozessordnung – Eine Untersuchung zur Streitbehandlungslehre: Verfahrensvergleich und –auswahl anhand gesetzlich geregelter Alternativen zum staatlichen Zivilprozess – Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit und deren Hybridisierung, Bern 2009, S. 170 ff., Rz 439 ff.
- UNICTRAL Conciliation Rules
Judikatur
- BGE 129 III 675, Erw. 2.3
Weiterführende Informationen
- Muster „Mediationsklausel“
- Muster „Mediationsvertrag“
- Konventionalstrafe
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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