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Mieterausweisung

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Mieterausweisung
Stichworte:
Mieterausweisung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Miete

Miete ist die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt.

Mietobjekt

Sache, welche gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen wird. Mietobjekt können bewegliche oder unbewegliche Sachen sein. Unbewegliche Sachen sind bspw. Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume etc.

Mieter / Untermieter

Mieter bzw. Untermieter ist derjenige, dem eine Sache zum Gebrauch gegen Entgelt überlassen wird.

Vermieter / Untervermieter

Vermieter ist derjenige, der dem Mieter eine Sache zum Gebrauch gegen Entgelt überlässt. Vermieter kann der Eigentümer sein, es kann sich jedoch auch bspw. um eine Liegenschaftenverwaltung handeln. Hat der Mieter (Hauptmieter) das Mietobjekt an einen Untermieter vermietet, ist der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter der Vermieter (Untervermieter).

Rückgabeanspruch

Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter einen Anspruch gegen den Mieter auf Rückgabe des Mietobjekts. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt dem Vermieter zurückzugeben.

Ausweisung / Exmission

Kommt der Mieter seiner Rückgabepflicht bei unbeweglichen Mietobjekten nicht nach, kann der Vermieter den Rückgabeanspruch gerichtlich durchsetzen. Der Mieter wird aus dem Mietobjekt ausgewiesen.

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