LAWINFO

Mieterausweisung

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Mieterausweisung
Stichworte:
Mieterausweisung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summarisches u. ordentliches Ausweisungsverfahren

Das summarische Ausweisungsverfahren wird direkt beim zuständigen Gericht anhängig gemacht, das ordentliche Ausweisungsverfahren setzt ein Schlichtungsverfahren voraus. Im summarischen Verfahren sind die Beweismittel auf sofort abnehmbare Beweise beschränkt (i.d.R. Urkunden). Im ordentlichen Ausweisungsverfahren sind alle von der ZPO vorgesehenen Beweise zugelassen.

Miete u. Leihe

In beiden Fällen handelt es sich um die Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Im Gegensatz zur Miete ist die Leihe jedoch unentgeltlich. Unterschiede bestehen auch betreffend die Rechte und Pflichten der Parteien.

Miete u. Pacht

Miete und Pacht betreffen beide die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass dem Pächter das Objekt zur Erzielung von Erträgen überlassen wird und der Pächter damit ein Geschäft betreibt (bspw. Restaurant, Wohnungsblock, etc.).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.