Im summarischen Ausweisungsverfahren gestützt auf ZPO 257 kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf eine vorsorgliche Massnahme stellen mit dem Begehren, dass der Ausweisungsbefehl vorsorglich erteilt wird, für den Fall, dass der Mieter die Mieträumlichkeiten nicht verlässt. Die Anforderungen sind hoch und eine Ausweisung im Voraus ist nicht in allen Fällen möglich.
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