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Checkliste: Ausserordentliche Kündigung nach OR 257d
- Hat der Mieter das Mietobjekt übernommen?
- Sind Mietzinse und/oder Nebenkosten (Akonto- oder Pauschalzahlungen resp. Saldo der Nebenkostenabrechnung) fällig?
- Verzugszins von 5 % kann zusätzlich geltend gemacht werden
- nicht Betreibungskosten
- nicht Sicherheitsleistungen
- nicht Schadenersatzansprüche
- Ist der Mieter mit der Bezahlung im Rückstand?
- Wurde eine korrekte Zahlungsfrist verbunden mit Kündigungsandrohung angesetzt (vgl. Musterschreiben)?
- schriftlich (inkl. eigenhändige Unterschrift)
- bei Familienwohnungen separat an beide Ehegatten
- Nennung des ausstehenden Mietzinses resp. Nebenkosten
- Nennung der Zahlungsfrist
- bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage
- übrige Mietverträge mindestens 10 Tage
- längere Frist ist zulässig
- Kündigungsandrohung
- Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung das Mietverhältnis ausserordentlich gekündigt wird
- Ist die Zahlungsfrist abgelaufen?
- läuft ab tatsächlichen Empfang des Schreibens (bei eingeschriebenen Sendungen: Nachweis mittels „Track and Trace“ der Schweizerischen Post)
- wird die Mitteilung innert der 7-tägigen Abholungsfrist nicht abgeholt, gilt der letzte Tag als fiktives Zustellungsdatum
- Empfangstag resp. letzter Tag der Abholungsfrist ist bei der Fristberechnung nicht mitzuzählen
- fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder anderen Feiertag, gilt der nächstfolgende Werktag als letzter Tag der Frist
- Aussprechen der ausserordentlichen Kündigung:
- Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen
- Kündigung hat auf dem amtlichen Formular zu erfolgen
- bei Kündigung einer Familienwohnung: Zustellung an beide Ehegatten mit separater Post
- bei Wegzug des Mieters ist Zustellung an letztbekannte Adresse genügend
- Beispiel: Läuft die Zahlungsfrist am 10. Juni ab, kann der Vermieter am 11. Juni per Ende Juli das Mietverhältnis kündigen.
- Vermieter von anderen Sachen kann fristlos kündigen
- Besonderheiten:
- wird die Kündigungsfrist resp. -termin nicht eingehalten, gilt die Kündigung trotzdem auf den nächstmöglichen Termin
- Vermieter kann auch ordentlich (unter Einhaltung der vertraglichen resp. gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine) kündigen.
- eine gültige Kündigung schliesst die Erstreckung des Mietverhältnisses aus
- Vermieter kann auch auf die Kündigung verzichten
- Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen
- Unwirksamkeit der Kündigung:
- bei Fehlen der Voraussetzungen gemäss Ziffer 1 – 5
- Kündigung ist unwirksam, d.h. unbeachtlich (sog. Nichtigkeit)
- will der Mieter die Unwirksamkeit geltend machen, hat er nicht die 30-tägige Frist von OR 273 zu beachten
- Schadenersatzpflicht des Mieters
- der Vermieter soll so gestellt werden, wie wenn der Mietvertrag richtig erfüllt worden wäre (positives Interesse)
- Schaden ist somit der Mietzinsausfall bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin des Mieters
- Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitigem Gebrauch anrechnen lassen
- Vermieter hat eine Schadenminderungspflicht, d.h. er muss sich um die Wiedervermietung bemühen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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