Mit der Beendigung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts hat der Nutzniesser oder Wohnrechtsinhaber keinen Anspruch mehr auf Verbleib in den Räumlichkeiten und der Eigentümer kann die Ausweisung gestützt auf ZGB 641 Abs. 2 resp. ZGB 926 ff. verlangen.
Die Beendigung kann infolge Ablauf einer vereinbarten Dauer oder aufgrund einer Kündigung eintreten. Die Voraussetzungen für eine Kündigung richten sich nach der Vereinbarung. Eine Kündigung wegen Unzumutbarkeit ist möglich. Zum Fall eines unentgeltlichen, obligatorischen, lebenslänglichen Wohnrechts vgl. BGer 4C.65/2000 u. 4P.41/2000.
Liegen über die Beendigung der Nutzniessung / des Wohnrechts sofort beweisbare bzw. unbestrittene tatsächliche Verhältnisse und klares Recht vor, ist eine Ausweisung im summarischen Verfahren möglich (ZPO 257). In allen anderen Fällen ist die Ausweisung im ordentlichen bzw. im vereinfachten Verfahren zu beantragen. Der Streitwert ist aufgrund der mutmasslichen Dauer des Verfahrens zu bestimmen.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:MieterwechselEinleitung zum MieterwechselAutoren:MieterbauEinleitung zum MieterbauAutoren:RenovationskündigungEinleitung zur RenovationskündigungAutoren:Geschäftsraummiete / LadenmieteEinleitung zur Geschäftsraummiete / Ladenm...Autoren:HausordnungEinleitung zur HausordnungAutoren:WohnungsabgabeEinleitung zur Wohnungsabgabe
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht