LAWINFO

Mieterausweisung

QR Code

Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Mieterausweisung
Stichworte:
Mieterausweisung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter einen Anspruch auf Rückgabe des Mietobjekts (Hauptanspruch). Die Ausweisung ist eine Leistungsmassnahme, der Mieter wird zu einer bestimmten Leistung (Räumung) verpflichtet. Wird die Ausweisung im Voraus als superprovisorische vorsorgliche Massnahme beantragt, wird der Hauptanspruch des Vermieters vorweggenommen. An die Glaubhaftmachung (ZPO 261) werden deshalb erhöhte Anforderungen gestellt (BGE 131 III 473).

Der Vermieter muss für eine superprovisorische vorsorgliche Ausweisung glaubhaft machen, dass

  • ein ihm zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu befürchten ist und
  • ihm dadurch ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht,
  • eine besondere zeitliche Dringlichkeit besteht
  • die verlangte Massnahme auch verhältnismässig ist.

Da der Entscheid über die Bestätigung der vorsorglichen Massnahme gleichzeitig ein Entscheid nach ZPO 257 ist, muss der Vermieter den Rückgabeanspruch und den zugehörigen Sachverhalt beweisen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.