LAWINFO

Mieterausweisung

QR Code

Verfahrensablauf und Entscheid

Rechtsgebiet:
Mieterausweisung
Stichworte:
Mieterausweisung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wird eine Ausweisung im summarischen Verfahren beantragt, muss der Vermieter die Voraussetzungen einer Ausweisung nach ZPO 257 beweisen (Rückgabeanspruch). Die Voraussetzungen für die superprovisorische Anordnung der Ausweisung sind dagegen lediglich glaubhaft machen (ZPO 261).

Wird eine superprovisorische Massnahme beantragt, ordnet das Gericht diese bei gegebenen Voraussetzungen ohne Anhörung der Gegenpartei an und lädt die Parteien anschliessend zu einer Verhandlung vor oder gibt der Gegenpartei Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme (ZPO 265).

Das Gesuch ist schriftlich, begründet und mit den erforderlichen Belegen zum Nachweis des Anspruchs auf Rückgabe des Mietobjekts und zur Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für eine superprovisorische Anordnung der Ausweisung einzureichen.

Sind die Voraussetzungen für eine superprovisorische Ausweisung gegeben, wird das Gericht den Ausweisungsentscheid ohne vorgängige Anhörung des Mieters erlassen und die Parteien entweder zur Verhandlung vorladen oder dem Mieter eine Frist zur Stellungnahme ansetzen.

Anlässlich der Verhandlung bzw. nach Eingang der Stellungnahme des Mieters fällt das Gericht den definitiven Entscheid über die vorsorgliche Massnahme und gleichzeitig auch über die Ausweisung gestützt auf ZPO 257 (klarer Fall). Wird der Ausweisungsbefehl gestützt auf ZPO 257 erteilt, ist eine Bestätigung des Massnahmeentscheides entbehrlich.

Der Richter kann die Ausweisung nicht auf einen Termin vor dem eigentlichen Rückgabetermin anordnen, sondern nur auf den Rückgabetermin oder auf einen späteren Zeitpunkt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.