Faustpfand des Vermieters, welches sich im Besitz des Mieters befindet
Retentionsgegenstand bilden die zur Benutzung oder Einrichtung des Mietobjektes gehörenden beweglichen Sachen (z.B. Inneneinrichtung des Mieters, gelagerte Waren, etc.), welche einen direkten Bezug zum Gebrauch des Mietobjektes haben
Retentionsforderung sind die offenen Mietzinse inkl. Nebenkosten für das verfallene Jahr und den laufenden Halbjahreszins
Verfahren
Retentionsbegehren beim Betreibungsamt am Ort des Mietobjektes
Aufnahme des Retentionsverzeichnisses durch Betreibungsamt
Vermieter muss innert 10 Tagen den Mieter auf Pfandverwertung betreiben
erhebt der Mieter Rechtsvorschlag, muss der Vermieter wiederum innert 10 Tagen die Rechtsöffnung verlangen resp. Anerkennungsklage erheben
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