Im heutigen grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr und der Mobilität von Arbeitnehmern kommt es regelmässig dazu, dass Ansässigkeits- und Tätigkeitsstaat eines Arbeitnehmers auseinanderfallen.
Im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Sachverhalte stellt sich regelmässig die Frage, wie die Besteuerung von Einkommen aus unselbständiger Arbeit erfolgt bzw. vorzunehmen ist. Steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeits- oder aber dem Tätigkeitsstaat zu, oder gar beiden?
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind eine Vielzahl von Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten abgeschlossen worden. Die OECD-Musterabkommen dienen dabei weltweit als Grundlage für zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Agenda zu Steuerfragen bei Auslandeinsätzen
Weitergehende Informationen
Übersicht der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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