LAWINFO

Nachlassverfahren / Nachlassstundung

QR Code

AUSSERGERICHTLICHER NACHLASSVERTRAG

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(ausserbehördlicher Nachlassvertrag)

Der aussergerichtliche Nachlassvertrag ist ein Schulden-Teilerlass, der mit mehreren Gläubigern ohne behördliche Mitwirkung vereinbart wird.

Eignungsvoraussetzungen:

  • Übersichtliche Verhältnisse
  • Kein Betreibungsdruck

Eine Sanierung mittels „aussergerichtlichem Nachlassvertrag“ ergibt sich aus der Summe aller individuellen Schulderlassverträge (vgl. BGE 75 III 66)

Der aussergerichtliche Nachlassvertrag basiert auf folgenden Kautelen:

  • Vertragsfreiheit (OR 19)
  • Privatrechtliche Verhandlungen zwischen Schuldner und jedem Gläubiger (OR 1 ff.)
  • Abschluss mit jedem Gläubiger, unabhängig von einer Einigung oder Nichteinigung mit dem anderen Gläubiger bzw. den anderen Gläubigern
    • Kerngegenstand zB
      • Forderungs-Stundung
      • Dividende mit Restschulderlass
      • Dividende mit Nachforderungs- bzw. Nachgenussrecht
      • Kombinationen der vorstehenden Stundungs- bzw. Dividenden-Varianten
    • Üblicher Vertragsaufbau mit Standardklauseln am Vertragsende
    • Gläubigerakzept oft durch Zustimmungsformular, auf dessen Rückseite der Schuldenregulierungsvorschlag in unterzeichneter Form wiedergegeben ist
  • Verbindlichkeit nur für den jeweiligen Gläubiger, der den Schuldnerantrag genehmigte (OR 3 ff; Erfordernis übereinstimmender Willenserklärungen nach OR)
  • Keine Gewähr für Gleichbehandlung aller Gläubiger (vgl. BGE 111 III 88)
    • Regelfall in der Praxis
      • Identische Offerten an die (wenigen) Gläubiger
    • Ausnahmen
      • bei speziellen Situationen
  • Recht des Schuldners, das gerichtliche Nachlassverfahren einzuleiten
    • Scheitert die aussergerichtliche Regelung der Schuldverhältnisse, steht dem Schuldner immer noch das gerichtliche Nachlassverfahren offen (vgl. SchKG 336)
      • Vorteil des gerichtlichen Nachlassverfahrens
        • Keine Einstimmigkeit
      • Nachteil des gerichtlichen Nachlassverfahrens
        • Eingeschränkte Vertragsfreiheit
      • Gerichtlicher Nachlassvertrag

Der aussergerichtliche Nachlassvertrag erfährt keine richterliche Bestätigung und bindet nur die zustimmenden Gläubiger.

Die Sinnhaftigkeit einer aussergerichtlichen Regelung der Schuldverhältnisse ist im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen.

Literatur

  • AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, § 53 II, S. 516 f.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.