Der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, auch Liquidationsvergleich genannt, ist die flexiblere Variante des Konkurses, wird doch nicht saniert, sondern liquidiert:
„Durch den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung kann den Gläubigern das Verfügungsrecht über das schuldnerische Vermögen eingeräumt oder dieses Vermögen einem Dritten ganz oder teilweise abgetreten werden“ (SchKG 317 Abs. 1).
Die einzelnen Kautelen sind:
- Ziele
- Geordnete Abwicklung
- Höherer Erlös zugunsten der Gläubiger als in einem Konkursverfahren
- Möglichkeit zu einer effizienteren Verwertung des Schuldnervermögens als im Konkurs
- Voraussetzungen
- Gesuchslegitimation
- Schuldner
- ein Gläubiger
- Konkursrichter, durch Überweisung von Amtes wegen an den Nachlassrichter
- Gerichtszuständigkeit
- Nachlassrichter am Wohnsitz bzw. Sitz (Betreibungskreis)
- Bewilligungsverfahren > Nachlassgericht
- Verfahrensablauf
- Wirkungen bei Zustandekommen des Nachlassvertrages
- Übergang des Schuldnervermögens als Liquidationsmasse zugunsten der Gläubiger
- Erfüllung Nachlassvertrag > Vollzug Liquidationsvergleich (Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung)
- Wirkungen bei Nichtzustandekommen, Ablehnung oder Widerruf des Nachlassvertrages
- Konkurseröffnung von Amtes wegen
Weiterführende Informationen zu Gläubiger neuer Forderungen (Massaverbindlichkeiten)
Weiterführende Informationen
- Auffanggesellschaft | auffanggesellschaft.ch/
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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