Aussetzung des Konkurseröffnungsentscheides
- Nach SchKG 173a kann das Gericht den Entscheid über den Konkurs aussetzen, wenn der Schuldner oder ein Gläubiger ein Gesuch um Nachlassstundung oder um Notstundung eingereicht hat.
Konkursaufschub
- = Aufschub des Konkurses über eine Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung), wenn begründete Sanierungs-Aussicht besteht, (aktienrechtliches Moratorium) nach OR 725a
Konkurseröffnung
- = Eröffnung des Konkurses über eine Gesellschaft eine natürliche Person aufgrund einer Konkursbetreibung oder unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorgängige Betreibung
- Konkurseröffnung / Eröffnung Konkurs
Provisorische Nachlassstundung
- eine Stufe vor der Definitiven Nachlassstundung
Literatur
- BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 294 SchKG
- ABEGG ROGER / WOHLGEMUTH MARC, Erfolgreiche Nachlassstundung über eine Geldtransfer-Finanzdienstleisterin, in: BlSchK 88 (2024) S. 277 ff.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Vertrag im Konkurs / SchKG 211Einleitung zum Vertrag im Konkurs / SchKG 211Autoren:Konkursaufschub oder Nachlassstu...Einleitung zu Konkursaufschub oder Nachlas...Autoren:ArrestEinleitung zum ArrestAutoren:KonkurswiderrufEinleitung zum KonkurswiderrufAutoren:ArbeitgeberkonkursEinleitung zum ArbeitgeberkonkursAutoren:Forderungseinzug / InkassoEinleitung zum Forderungseinzug / Inkasso
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht