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Nachlassverfahren / Nachlassstundung

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Sog. Pre-packs

Rechtsgebiet:
Nachlassverfahren / Nachlassstundung
Stichworte:
Nachlassstundung, Nachlassverfahren, Pre-packs, provisorische Nachlassstundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

  • Im Rahmen der Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung nehmen sog. «Pre-packs» an Bedeutung zu:

Definition

  • Pre-pack =  Möglichst weitgehende Ausarbeitung einer Sanierungslösung oder eines genau umschriebenen wesentlichen Rechtsgeschäfts im Vorfeld der provisorischen Nachlassstundung

Ziel

  • Die vor der Nachlassstundung vorbereitete übertragende Sanierung eines Betriebs beinhaltende «Pre-pack-Nachlasslösung» wird nach oder mit der Bewilligung der Nachlassstundung durch das Nachlassgericht und allenfalls unter Mitwirkung des Sachwalters genehmigt und vollzogen.

Zweck

  • So können – im Gegensatz zur reinen aussergerichtlichen Sanierung – die Vorteile der Nachlassstundung genutzt werden, wie
    • zB Möglichkeit einer stillen Stundung (SchKG 293c Abs. 2) oder
    • zB die vertragliche Übernahme einzelner oder sämtlicher Arbeitsverhältnisse ( OR 333b)

Vorteile

  • Von Vorteil ist ferner, dass mit Zustimmung des Nachlassgerichts während der Stundung abgeschlossene Rechtsgeschäfte der paulianischen Anfechtung entzogen werden (vgl. SchKG 285 Abs. 3)
  • Paulianische Anfechtung / Anfechtungsklage

Voraussetzungen

  • Vorausgesetzt werden:
    • Vorteile für die Gläubiger
    • Zeitliche Dringlichkeit des Pre-Pack-Deals für die Gläubiger, bzgl. der Genehmigung des «Pre-packs» (vgl. BezGer Bülach, 05.05.2020, EC200010-C/Z 1, Erw. 4.1.3 ff.).
    • Vertragliche Abreden des «Pre-packs» oft unter der aufschiebenden Bedingung,
      • dass die provisorische Nachlassstundung bewilligt und
      • dass das bedingt vereinbarte Rechtsgeschäft vom Nachlassgericht genehmigt wird

Rechtsmittel?

  • Ein solcher Genehmigungsentscheid, der Anlagevermögen zum Gegenstand hat (vgl. SchKG 298 Abs. 2),
    • ist mit Beschwerde gemäss ZPO 319 ff.
  • Beschwerdelegitimation:
    • Der Schuldner, nicht aber ein Gläubiger.
  • Ausnahme:
    • Nichtigkeitsfolge (vgl. BGE 147 III 226, Erw. 4.3.3 ff.).

Literatur

  • Allgemein
    • BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a SchKG
    • ABEGG ROGER / WOHLGEMUTH MARC, Erfolgreiche Nachlassstundung über eine Geldtransfer-Finanzdienstleisterin, in: BlSchK 88 (2024) S. 277 ff.
  • Pre-Pack
    • BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 3c zu Art. 293a SchKG
    • VANDEBROEK JOS / HUNKELER DANIEL, Übertragende Sanierung unter neuem Sanierungsrecht: Erste Erfahrungen mit «Prepacks», in: SJZ 2017, 389 ff., inbeso 392

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