Schuldner-Ziele
Dem Schuldner soll die Sanierung ermöglicht werden, unter:
- Vermeidung der Durchführung einer Zwangsvollstreckung
- Ermöglichung einer Sanierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse
- Erleichterung seiner wirtschaftlichen Fortkommens
Primäres Ziel ist also die Sanierung und nicht die Liquidierung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens.
Für kleine, nicht konkursfähige Schuldner besteht als Alternative das einfache Verfahren der „einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung“:
Volkswirtschaftliches Ziel ist sodann die
- Erhaltung sanierungsfähiger Unternehmen
- Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Gläubiger-Ziele
Es kann ein Gläubigerinteresse bestehen, dass er in einer für den Schuldner milderen Form als der Konkurs befriedigt wird, wird doch im Nachlassverfahren oft ein besseres Ergebnis erzielt, als im strengeren Konkursverfahren
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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