Fazit
Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden Person.
Der Lehrvertrag bildet hiezu die Leitplanke, indem festgelegt werden:
- Pflichten des Arbeitgebers
- Pflichten der lernenden Person.
Checklisten
Lehrvertragsinhalt
Disposition
- Art der beruflichen Bildung
- Dauer der beruflichen Bildung
- Genehmigung
- Lohn
- Probezeit
- Arbeitszeit
- Ferien
- Lernziel-Erreichung
- Ausbildungspflicht
- andere Arbeiten und Akkordarbeiten
- Arbeitsbefreiungen
- Beendigung
Weitere Arbeitsverträge mit Ausbildungszweck
Praktikumsvertrag
= Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und
- für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist
- den Berufswahl-Entscheid ermöglichen soll
- Zuweisung geeigneter praktischer Arbeiten und Gewährleistung gewisser Betreuung.
Anlehre
= Vertrag, der auf die Ausbildung fokussiert und sich rechtlich an den Lehrvertrag anlehnt.
Umschulung
= Vertrag, der in praktischer Hinsicht auf einen bevorstehenden Berufswechsel fokussiert und weder systematisch noch umfassend zu einer Lehrausbildung verpflichtet.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.