Der Privatkonkurs ist der Spezialtatbestand der Generalexekution, in dem alle Aktiven zur Deckung aller Gläubigerforderungen verwertet werden. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Regeln für die Durchführung eines Konkursverfahrens. Bezüglich des Verwertungsumfangs gibt es Schranken (Kompetenzstücke müssen dem Schuldner belassen werden).
LAWINFO
Privat-Konkurs
Begriff
Datum:
18.11.2014
Update:
17.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte: