Die wichtigsten Wirkungen des Privatkonkurses:
- Alle Betreibungen (inkl. Lohnpfändung) werden eingestellt.
- das laufende Einkommen steht ab sofort wieder zur vollen Verfügung des Schuldners
- der nach Verfahrensdurchführung ungedeckte Teil der Gläubigerforderungen ist
- zinsfrei
- unfreiwillig erst nach Feststellung neuen Vermögens auf Betreibung hin zu bezahlen.
- Chance, das „Finanzleben“ neu zu gestalten und die Konkursschulden
- geplant, zB durch den Rückkauf von Verlustscheinen, zurückzahlen zu können;
- erst im Rahmen neuen Vermögens – im Rahmen der Verlustscheinverjährung – zurückzahlen zu müssen