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Privat-Konkurs

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Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Privatkonkurs

Durch die Insolvenzerklärung stellt der Schuldner – abgesehen von den Kompetenzstücken – sein ganzes Vermögen den Gläubigern zur Tilgung aller Schulden, sofern und soweit es ausreicht, zur Verfügung. Es ist ein Liquidationsverfahren, welches vom Konkursamt am Wohnsitz durchgeführt wird.

Einvernehmliche private Schuldenbereinigung

Bei der einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung ist ein Nachlassverfahren für Privatpersonen, bei dem der Schuldner einen Teilverzicht den Gläubigern anbieten oder sie um eine Stundung oder Zahlungs- bzw. Verzinsungserleichterungen ersuchen kann. Es ist ein Sanierungsverfahren, welches meistens von einem Sachwalter begleitet wird.

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