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Privat-Konkurs

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Kompetenzgut-Surrogate

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kompetenzgut-Surrogate sind Kompetenzgegenstände, die aus Verkaufserlösen vorhergehender Kompetenzobjekte neu gekauft wurden. Sie sind wiederum unpfändbar.

Austausch von teuren Kompetenzgegenständen gegen billigere durch das Konkursamt

  • Ein solcher Austausch ist grundsätzlich zulässig (zB wertvoller Antikschrank gegen IKEA-Schrank).
  • Bedingung ist nur, dass die Kompetenznutzung immer gewährleistet ist:
    • Der IKEA-Schrank beispielsweise muss für’s Umräumen bereits sein und darf somit nicht erst aus dem Erlös des teueren Antikschranks gekauft werden.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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