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Privat-Konkurs

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Konkursverlustscheine

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gläubiger als Empfänger der Verlustscheine

Die Gläubiger erhalten von der Konkursverwaltung einen Konkursverlustschein, mit welchem der Dividendenbetrag und die ungedeckt gebliebene Summe bestätigt werden.

Wirkungen der Konkursverlustscheine

Die Konkurs-Restforderung mutiert zu einer unverzinslichen und nach 20 Jahren verjährbaren Verlustscheinforderung, die nur dann als Schuldanerkennung gilt, wenn der Gemeinschuldner die Forderung anlässlich der Forderungserwahrungs-Einvernahme anerkannt hat.

Literatur

  • STAEHELIN DANIEL, Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 2. Auflage 2010, N 3 und N 7 zu Art. 267 SchKG
  • SCHOBER ROGER , Schulthess-Kommentar SchKG, Zürich 2017, N 3 f. zu Art. 267 SchKG
  • JEANDIN NICOLAS, in: Commentaire romand, Poursuite et faillite, 2005, N 1 und N 7 f. zu Art. 267 SchKG

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