Verfahrensabschnitte und Verfahrensablauf sind grundsätzlich gleich wie beim Konkurs über das Vermögen eines der Konkursbetreibung unterstehenden Schuldners:
- Einvernahme des Gemeinschuldners
- Verfahrensentscheid
- Ordentliches Konkursverfahren?
- summarisches Konkursverfahren?
- Einstellung mangels Aktiven (wenn der Schuldner keine liquiden Aktiven hat und kein Dritter bereit ist die Verfahrenskosten vorzuschiessen bzw. zu tragen)
- Admassierung (Inventar)
- Publ. Konkurseröffnung und Schuldenruf
- Erwahrung der Konkursforderungen
- Erstellung Entwurf Kollokationsplan (ev. mit Lastenverzeichnis)
- Auflage des Konkursinventars
- Aussonderung von Dritteigentum
- Aussonderung der Kompetenzstücke des Gemeinschuldners
- Auflage des Kollokationsplans (ev. mit Lastenverzeichnis)
- Verwertung
- Verteilungsliste
- Verteilung
- Konkursverlustscheine
- Konkursschluss
Besonders ist, dass beim Privatkonkurs dem Schuldner bestimmte Gegenstände, .die sog. „Kompetenzstücke“, nicht weggenommen werden dürfen.
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