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Privat-Konkurs

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Wohnungsverbleib

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Massawohnung

„Die Konkursverwaltung bestimmt, unter welchen Bedingungen und wie lange der Schuldner und seine Familie in der bisherigen Wohnung verbleiben dürfen, sofern diese zur Konkursmasse gehört“ (SchKG 229 Abs. 2). Die Wohnung ist nicht wörtlich, sondern im übertragenen Sinne zu verstehen: Gemeint sind ebenso Einfamilienhäuser, Villen, penthouses uam

In der Regel

  • erlässt die Konkursverwaltung eine Auszugsverfügung, wenn sie den Schuldner nicht als Mieter bis zur Grundstücksverwertung wohnen lassen will;
  • schliesst die Konkursverwaltung einen bis zur Grundstücksverwertung befristeten Mietvertrag, ähnlich eines solchen im erstreckten Mietverhältnis bis zur Gesamtrenovation.

Mietwohnung

Die Konkursverwaltung tritt in aller Regel nicht in den Mietvertrag ein (SchKG 211). – Es ist Sache des Schuldners oder seines Ehegatten das Mietverhältnis für den Verbleib auf eine neue Basis zu stellen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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