- Einleitung zu Rechtsschutzversicherungen / Rechtsschutzversicherern
- Inhaltsverzeichnis
- Begriff
- Grundlagen
- Abgrenzungen
- Rechtsnatur
- Ziele
- Motive
- Funktion
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Verbreitung
- Rechtsschutzversicherungs-Typen
- Rechtsschutzversicherungs-Arten
- Abklärung Versicherungsbedarf
- RSV-Versicherungsvertrag
- Pflichten des Rechtsschutzversicherten
- Pflichten des Rechtsschutzversicherers
- Deckungsumfang
- Anspruchsberechtigter Personenkreis
- Versicherungsleistungen
- Rechtsfallabwicklung
- Eigenregulierung durch Rechtsschutzversicherer
- Rechtsanwalt
- Dreiecksverhältnis RSV – Versicherter – Anwalt
- Notwendigkeit Anwaltsbeizug?
- Anwaltsmonopol
- Freie Anwaltswahl
- Anwaltsablehnung durch Rechtsschutzversicherer
- Anwaltsbeauftragung
- Anwaltsinstruktion
- Anwaltszusammenarbeit
- Anwaltswechsel
- Anwalt als Zahlungsmittler
- Anwaltshonorar
- Anwaltsreporting an Rechtsschutzversicherer
- Anwaltsmandatshoheit
- Vergleich (zur Streitbeilegung)
- Anwaltsmandatsbeendigung
- Versicherungspfandrecht der Gegenpartei
- Meinungsverschiedenheiten
- Verjährung des Versicherungsanspruchs
- Verjährung der RSV-Beraterhaftung
- Fazit
- FAQ’s
- Tipps
- Checklisten
- Anbieter in der Schweiz
- Beschwerdestellen
- Literatur
- Kontakt
LAWINFO
Rechtsschutzversicherungen
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsgemeinschaftEinleitung zur ArbeitsgemeinschaftAutoren:VermieterkonkursEinleitung zum VermieterkonkursAutoren:UnternehmenssteuernEinleitung zu UnternehmenssteuernAutoren:Ausschlagung einer ErbschaftEinleitung zur Ausschlagung einer ErbschaftAutoren:SequestrationEinleitung zur SequestrationAutoren:KonfliktmanagementEinleitung zum Konfliktmanagement
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.