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Rechtsschutzversicherungen

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Anwaltsmandatsbeendigung

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich findet das Anwaltsmandat sein Ende mit:

  • Auftragserfüllung
    • Beratung
    • Vertretungsende im Prozess
      • durch Obsiegen
      • durch Unterliegen
      • Rechtsmittelverzicht
      • Abschluss eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichs
  • Mandatsniederlegung durch den Anwalt
  • Mandatskündigung durch den Versicherten

Schlussarbeiten nach Mandatserfüllung bzw. Mandatsbeendigung können noch sein:

  • Honorar-Schlussnote
    • Rechnungslegung
      • Der Anwalt wird bei Mandatsbeendigung dem Rechtsschutzversicherer noch seine Schlussnote zur Begleichung zukommen lassen
    • Weitere Detailinformationen
  • Rückzahlungen
    • Weiterleitung an den Rechtsschutzversicherer
      • Prozessentschädigung der unterlegenen Gegenpartei
      • Von der Gerichtskasse zurückerstattete Kautionen
      • etc.
    • Weitere Detail-Informationen
  • Aktenrückgabe an den Klienten
  • etc.

Literatur

  • ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 61

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