Der Wirkungsbeginn wird im RSV-Vertrag festgelegt. Ueberlicherweise besteht zwischen Vertragsschluss und Wirkungsbeginn eine sog. Karenzfrist. Gleichwohl ist der Versicherte ab Abschluss des Versicherungsvertrages prämienzahlungspflichtig.
LAWINFO
Rechtsschutzversicherungen
Vertragsbeginn
Datum:
22.01.2020
Update:
24.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte: