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Rechtsschutzversicherungen

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Ausgangslage

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Heute sind die Rechtsschutzversicherungen keine reinen Prozesskostenversicherungen mehr, sondern die Grundlage für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen an den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherten.

Die Rechtsschutzversicherung hat zum Kerngegenstand:

  1. Kostenübernahme
  2. Erbringung von Rechtsdienstleistungen
    1. Eigene Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers (vgl. AVO 161)
    2. Rechtsdienstleistungen durch einen freiberuflichen Anwalt (vgl. AVO 167)

Vgl. auch

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Ziffer 2 lit. a, d.h. die eigenen Rechtsdienstleistungen des Rechtsschutzversicherers.

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