Information des Rechtsschutzversicherers über die Fall-Entwicklung
Die Rechtsschutzversicherer wollen aus verschiedenen Gründen über die „Rechtsfall“-Entwicklung informiert werden:
- Rechtsfall-Begleitung
- Genehmigung von Vorgehensentscheiden von Klient und Anwalt
- Reporting für Schadenrückstellungen
- Erteilung von Auskünften
- Zustellung von Dokumenten
- Kenntniskopien von Korrespondenzen an den Versicherten, an die Gegenpartei und umgekehrt
- Rechtsschriften
- Prozessleitungsverfügungen
- Gerichtsurteile
- Absprache der Aufnahme von Vergleichsverhandlungen und Abschluss von Vergleichsvereinbarungen.
Bei gleichlaufender Anwaltsinformation von Klient und Rechtsschutzversicherer bietet die Kommunikation in der Regel kein Problem.
Anwaltsgeheimnisentbindung für RSV-Kommunikation
Es ist Usanz, dass der vom Rechtsschutzversicherer „finanzierte“ Rechtsanwalt für die Abklärung von Leistungspflicht und Erteilung der Kostengutsprache bzw. für danach.
Die Weitergabe von Informationen und Dokumenten an den Rechtsschutzversicherer erfordert eine Entbindung des Anwalts vom Berufsgeheimnis durch den Versicherten. Die Anwaltsgeheimnis-Dispensation erfolgt in der Regel schriftlich (zB im Auftrag bzw. in Ergänzung der Anwaltsvollmacht); die Entbindung vom Berufsgeheimnis zugunsten des Versicherers kann mündlich oder auch konkludent erfolgen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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