In der Rechtsschutzversicherungs-Praxis wird die „Rechtsschutzversicherung im weiteren Sinne“ unterschieden in:
- Prozesskostenversicherung
- Prozesskosten nur eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens
- Gerichtskosten
- Kosten des eigenen Anwalts
- Prozesskosten nur eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens
- Rechtsschutzversicherung im engeren Sinne
- Rechtsberatungskosten
- Ausserprozessuale Interessenvertretungskosten
- Kosten aus dem vorprozessualen Stadium
- Prozesskosten
- Gerichtskosten
- Kosten des eigenen Anwalts
In der Schweiz ist vor allem der Typus 2 geläufig.