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Retrozession

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Rechtsverhältnis Kunde – Vermögensverwalter

Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Retrozession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Rechtsverhältnis-Arten

1. Vermögensverwaltung

  • Leistungen
    • Grundlagen
      • Verwaltung eines Teilvermögens (Portfolio oder Portefeuille)
      • Bevollmächtigung des Vermögensverwalters durch den Kunden, in seinem Namen und auf seine Rechnung Kaufs- und Verkaufsaufträge zu tätigen
    • Wirtschaftliche Vermögensverwaltung
      • Vermögensanlage-Entscheidungsprozess, inkl. Umsetzung
      • Ständige Kontrolle
      • Überwachung der Anlagen
      • Umschichtung der Anlagen (kein Churning)
    • Technische Vermögensverwaltung
      • Transaktionsvollzüge
      • Sorgfältige Konto- und Depotverwaltung
      • Einzug von Dividenden und Zinsen, Bezugsrechts-Ausübungen, Erstellung von Steuerverzeichnissen
  • Gegenleistungen des Kunden
    • Wirtschaftliche Verwaltung
      • Vom Kunden zu entrichtende Verwaltungsgebühr
      • ev. erfolgsabhängige Performancegebühr
    • Technische Verwaltung
      • Depotgebühren
      • Courtagen (Werpapierkommissionen)
      • Transaktionsgebühren

2. Execution only-Verwaltung

  • Leistungen
    • Nur Technische Verwaltung
      • Bankenkontakt und Tätigung von Aufträgen ausschliesslich nach Weisung des Kunden
    • Keine wirtschaftliche Vermögensverwaltung
    • Keine Anlageempfehlungen
  • Gegenleistungen des Kunden
    • Vom Kunden zu entrichtende Verwaltungsgebühr

3. Vermögensberatung (auch Anlageberatung)

  • Leistungen
    • Grundlagen
      • Beratung in Geld- und Kapitalanlagen, insbesondere durch Erteilung von Anlageempfehlungen
      • Keine Bevollmächtigung zu Konto- und Depot-Dispositionen
  • Gegenleistungen des Kunden
    • Beratungshonorar (oft Zeithonorar)

Rechtsnatur

Vermögensverwaltungsvertrag (einfacher Auftrag im Sinne von OR 394 ff.)

Kunden-Pflichten

  • Hauptpflicht
    • Honorar-Zahlung an den Beauftragten
      • Verwaltungshonorar (management fee)
      • Erfolgshonorar (performance fee)
      • Kombination von Verwaltungs- und Erfolgshonorar)
  • Nebenpflichten
    • Ersatz von Auslagen und Verwendungen (kurz: Auslagenersatz; OR 402 Abs. 2)
    • Pflicht zur Befreiung von Verbindlichkeiten (OR 402 Abs. 2)
    • Mitwirkungsobliegenheiten
      • Instruktion / Erteilung von Auskünften und Weisungen
      • Dokumentenaushändigung
      • Bevollmächtigung
      • Geldwäscherei-Compliance
        • Auskünfte für Kundenidentifikation
        • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
    • Pflicht zur Warnung vor bekannten Gefahren
  • Haftung
    • Haftung dem Beauftragten für den Schaden, der diesem aus dem Auftrag erwächst und für den sich der Auftraggeber nicht exkulpieren kann
    • vgl. OR 402 Abs. 2

Vermögensverwalter-Pflichten

  • Hauptpflichten
  • Nebenpflichten
  • Haftung
    • Haftungsarten
      • Vertragliche Haftung (vgl. OR 398 Abs. 2)
        • Nichterfüllung
        • Verzug
        • Nicht gehörige Erfüllung
      • Ausservertragliche Haftung (vgl. OR 41 ff.)
    • Der externe Vermögensverwalter (UVV) haftet infolge nicht gehöriger Erfüllung für die
      • Verletzung der Retro-Informationspflicht (zB Folgekosten)
      • Verletzung der Retro-Herausgabepflicht (zB Folgekosten)
      • Churning-Folgen (unnötige Gebühren, Anlageschaden aus zu frühem Titelverkauf u.a.m.)

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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