Grundlagen
- Zivilrecht
- Vermögensverwaltungsvertrag
- Auftragsrecht (OR 394 – OR 406)
- Vermögensverwaltungsvertrag
- Execution only Verwaltung
- Auftragsrecht (OR 394 – OR 406)
- Vermögensberatungsvertrag (auch Anlageberatung)
- Auftragsrecht (OR 394 – OR 406)
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Auskunft
- Strafrecht
- Mögliche Tatbestände im Zusammenhang mit Retrozessionen
- Ungetreue Geschäftsführung (StGB 158)
- Veruntreuung (StGB 138)
- Betrug (StGB 146)
- Bestechung (UWG 4a Abs. 1)
- Mögliche Tatbestände im Zusammenhang mit Retrozessionen
- Aufsichtsrecht
Weiterführende Informationen
- Auftrag | auftrags-recht.ch
- Datenschutz
- Bestechung
- Geldwäscherei
Rechtsverhältnis-Arten
1. Vermögensverwaltung
- Leistungen
- Grundlagen
- Verwaltung eines Teilvermögens (Portfolio oder Portefeuille)
- Bevollmächtigung des Vermögensverwalters durch den Kunden, in seinem Namen und auf seine Rechnung Kaufs- und Verkaufsaufträge zu tätigen
- Wirtschaftliche Vermögensverwaltung
- Vermögensanlage-Entscheidungsprozess, inkl. Umsetzung
- Ständige Kontrolle
- Überwachung der Anlagen
- Umschichtung der Anlagen (kein Churning)
- Technische Vermögensverwaltung
- Transaktionsvollzüge
- Sorgfältige Konto- und Depotverwaltung
- Einzug von Dividenden und Zinsen, Bezugsrechts-Ausübungen, Erstellung von Steuerverzeichnissen
- Grundlagen
- Gegenleistungen des Kunden
- Wirtschaftliche Verwaltung
- Vom Kunden zu entrichtende Verwaltungsgebühr
- ev. erfolgsabhängige Performancegebühr
- Technische Verwaltung
- Depotgebühren
- Courtagen (Werpapierkommissionen)
- Transaktionsgebühren
- Wirtschaftliche Verwaltung
2. Execution only-Verwaltung
- Leistungen
- Nur Technische Verwaltung
- Bankenkontakt und Tätigung von Aufträgen ausschliesslich nach Weisung des Kunden
- Keine wirtschaftliche Vermögensverwaltung
- Keine Anlageempfehlungen
- Nur Technische Verwaltung
- Gegenleistungen des Kunden
- Vom Kunden zu entrichtende Verwaltungsgebühr
3. Vermögensberatung (auch Anlageberatung)
- Leistungen
- Grundlagen
- Beratung in Geld- und Kapitalanlagen, insbesondere durch Erteilung von Anlageempfehlungen
- Keine Bevollmächtigung zu Konto- und Depot-Dispositionen
- Grundlagen
- Gegenleistungen des Kunden
- Beratungshonorar (oft Zeithonorar)
Rechtsnatur
Vermögensverwaltungsvertrag (einfacher Auftrag im Sinne von OR 394 ff.)
Kunden-Pflichten
- Hauptpflicht
- Honorar-Zahlung an den Beauftragten
- Verwaltungshonorar (management fee)
- Erfolgshonorar (performance fee)
- Kombination von Verwaltungs- und Erfolgshonorar)
- Vgl. OR 394 Abs. 3
- Honorar-Zahlung an den Beauftragten
- Nebenpflichten
- Ersatz von Auslagen und Verwendungen (kurz: Auslagenersatz; OR 402 Abs. 2)
- Pflicht zur Befreiung von Verbindlichkeiten (OR 402 Abs. 2)
- Mitwirkungsobliegenheiten
- Instruktion / Erteilung von Auskünften und Weisungen
- Dokumentenaushändigung
- Bevollmächtigung
- Geldwäscherei-Compliance
- Auskünfte für Kundenidentifikation
- Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
- Pflicht zur Warnung vor bekannten Gefahren
- Haftung
- Haftung dem Beauftragten für den Schaden, der diesem aus dem Auftrag erwächst und für den sich der Auftraggeber nicht exkulpieren kann
- vgl. OR 402 Abs. 2
Weiterführende Informationen
Vermögensverwalter-Pflichten
- Hauptpflichten
- Auftragsgemässe Geschäftsbesorgung (vgl. OR 394 Abs. 1)
- Weisungsbefolgung (vgl. OR 397 Abs. 1)
- Persönliche Auftragsausführung (vgl. OR 398 Abs. 4)
- Sorgfaltspflichten (vgl. OR 398 Abs. 2)
- Treuepflichten (vgl. OR 398 Abs. 2)
- Obhuts- und Schutzpflichten
- Selbstkontrahierungsverbot
- Doppelvertretungsverbot
- Interessenkonfliktvermeidung
- Nebenpflichten
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht (vgl. OR 400 Abs. 1)
- Aufklärungs- und Beratungspflicht (vgl. OR 398 Abs. 2 i.V.m. OR 400 Abs. 1)
- Geheimhaltungspflicht (vgl. OR 398 Abs. 2)
- Haftung
- Haftungsarten
- Vertragliche Haftung (vgl. OR 398 Abs. 2)
- Nichterfüllung
- Verzug
- Nicht gehörige Erfüllung
- Ausservertragliche Haftung (vgl. OR 41 ff.)
- Vertragliche Haftung (vgl. OR 398 Abs. 2)
- Der externe Vermögensverwalter (UVV) haftet infolge nicht gehöriger Erfüllung für die
- Verletzung der Retro-Informationspflicht (zB Folgekosten)
- Verletzung der Retro-Herausgabepflicht (zB Folgekosten)
- Churning-Folgen (unnötige Gebühren, Anlageschaden aus zu frühem Titelverkauf u.a.m.)
- Haftungsarten
Weiterführende Informationen
- Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV – Standesregeln | vsv-asg.ch
- SBVg-Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge | swissbanking.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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