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Retrozession

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Verzugszins

Rechtsgebiet:
Retrozession
Stichworte:
Retrozession
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Verzugszinspflicht des mit der Ablieferung sich im Rückstande befindlichen Beauftragten ist zu bemerken:

Beginn des Zinsenlaufs

  • nach Vertrag
    • Beurteilung im konkreten Einzelfall
  • nach Gesetz
    • ab Fälligkeit der Forderung
      • sofortige Fälligkeit, sofern sich aus dem Vertrag oder der Natur des Rechtsverhältnisses nichts anderes ergibt (vgl. OR 75)
    • vgl. OR 400 Abs. 2 (in Verbindung mit OR 104)

Zinssatz?

  • nach Vertrag
    • = vertraglicher Verzugszins (OR 104 Abs. 2)
    • Beurteilung im konkreten Einzelfall
  • nach Gesetz
    • gesetzlicher Verzugszins (OR 104 Abs. 1)
      • 5 % p.a.
    • Verzugszinse unter Kaufleuten (OR 104 Abs. 3)
      • Üblicher Bankdiskontsatz

Der Vermögensverwalter schuldet dem Kunden also ab Zugang der jeweiligen Retro-Zahlung einen Verzugszins auf diesen abzuliefernden Vermögenswerten (vgl. OR 400 Abs. 2 i.V.m. OR 104):

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